Hoffnung für den Rechtsstaat

Jana Frielinghaus über das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Immerhin: Die Gewaltenteilung funktioniert in der EU. Während die EU-Kommission nach den verheerenden Terroranschlägen des 11. September 2001 und den blutigen U-Bahn-Attentaten von Madrid und London die Mitgliedsstaaten verpflichtete, weitreichende Überwachungsbefugnisse für Ermittler in Gestalt der Vorratsdatenspeicherung in den nationalen Rechtssystemen zu verankern, setzte der EuGH bereits 2014 dafür ein großes Stoppzeichen.

Jetzt bekräftigten die Richter in Luxemburg ihre Position, dass die massenhafte und anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten ein nicht gerechtfertigter Eingriff in das Recht der Bürger auf Privatsphäre und in ihre Freiheit ist. Und kippten die bereits seit 2017 auf Eis liegende deutsche Regelung. Die hatte im übrigen der damalige SPD-Justizminister Heiko Maas mit erarbeitet, der sich zuvor stets als Gegner der Vorratsdatenspeicherung geriert hatte. Dann aber schwenkte er auf die Linie der Union ein, dass dies zur Verhinderung von Terroranschlägen unabdingbar sei. Dass das Datenabschöpfen Terror eben nicht verhindert, zeigt das Beispiel Frankreich, wo besonders viele digitale Informationen gespeichert werden.

In Sachen Freiheitsrechte ist in der Bundesrepublik zumindest auf FDP und Grüne einigermaßen Verlass. Dagegen hat die SPD diese in Person ihres damaligen Innenministers, des Juristen Otto Schily, es damit schon nach den Anschlägen in den USA nicht besonders genau genommen. Schily hat hier tiefe Eingriffe konzipiert und umgesetzt, obwohl ihm die Gefahr des Missbrauchs solcher Befugnisse bewusst war und obwohl sich Lauschangriff und Co im Zweifelsfall zuerst gegen Linke richten.

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