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Frankreich macht’s vor
Julia Trippo über das Recht auf Abtreibung in Frankreich
Das »Recht auf einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch« soll für Französinnen und Franzosen künftig in der Verfassung verankert werden. Ein wichtiges Signal für Europa und die ganze Welt, dieses selbstverständliche Recht auf sexuelle Selbstbestimmung festzuschreiben. Dass 337 Abgeordnete des Parlaments mit Ja stimmten, setzt ein besonders starkes Zeichen für Frauenrechte. Nur 32 stimmten dagegen, 18 enthielten sich. Frankreich ist eins der wenigen Länder, die versuchen, dem Recht auf Schwangerschaftsabbruch Verfassungsrang zu geben; es braucht noch die Zustimmung vom Senat und vom Volk durch ein landesweites Referendum.
Dieser Vorstoß ist wieder einmal ein guter Anlass, daran zu erinnern, dass in Deutschland mit dem Paragraf 218 StGB immer noch Schwangerschaftsabbrüche – also jene, die sie vornehmen – kriminalisiert werden. Die Regelung im Strafgesetzbuch ist im 16. Abschnitt unter »Straftaten gegen das Leben« symbolisch neben Mord und Totschlag eingeordnet. Damit ist ein Abbruch illegal, wird aber nicht bestraft, wenn die Person sich einer Zwangsberatung unterzieht und vor der zwölften Woche abbricht.
In Frankreich hingegen ist der medizinische Eingriff seit 1975 legalisiert. Und auch ein Teil Deutschlands war schon mal weiter: 1972 verabschiedete die Volkskammer der DDR ein Gesetz, das Frauen das Recht gab, über die Schwangerschaft und deren Austragung selbst entscheiden zu können.
Hierzulande ist es im Jahr 2022 also mehr als überfällig, das rückständige Denken zu beenden und zumindest den Paragrafen 218 zu streichen. In dem derzeitigen politischen Klima und Stigma, das rund um Abtreibungen herrscht, ist wohl momentan nur davon zu träumen, dass in Deutschland das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche Eingang ins Grundgesetz findet.
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