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Keine Angabe, kein Problem

Intransparenz beim Umgang mit Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine

Flucht hat viele Gesichter, ihre gehören zu den weniger bekannten: Seit Kriegsbeginn in Osteuropa suchen auch Menschen aus der Ukraine in Berlin Schutz, ohne selbst über einen ukrainischen Pass zu verfügen. Bei den sogenannten Drittstaatsangehörigen handelt es sich meist um Menschen, die aus afrikanischen und asiatischen Ländern stammen und in der Ukraine lebten, studierten oder arbeiteten.

Theoretisch besteht für Drittstaatsangehörige die Möglichkeit, Gründe vorzutragen, die einer sicheren Rückkehr in das jeweilige Herkunftsland entgegenstehen. Bei der Prüfung wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingeschaltet, zugleich erhalten die Drittstaatsangehörigen vom Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) eine sogenannte Fiktionsbescheinigung für zwölf Monate. Sie weist das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nach. Oft verfügen Drittstaatsangehörige allerdings nur über eine Fiktionsbescheinigung für sechs Monate, weil sie einen anderen Weg gehen: Sie versuchen gar nicht erst, Argumente gegen eine Rückkehr vorzutragen und geben an, in Deutschland lediglich das in der Ukraine begonnene Studium zu Ende zu führen.

»Viele wissen überhaupt nicht, dass sie eine zwölfmonatige Fiktionsbescheinigung bekommen könnten – auch wenn sie bisher nur eine für sechs Monate haben«, sagt Elif Eralp, die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus zu »nd«. »Sechs Monate reichen ohnehin nicht aus, die eigenen Deutschkenntnisse auf ein Level zu bringen, das die Fortsetzung des Studiums ermöglicht.« In einer Anfrage an die Senatsinnenverwaltung hat Eralp die Arbeitsweise des Landesamtes bei Drittstaatsangehörigen abgeklopft.

Die Antworten, die »nd« vorab vorliegen, zeugten von Intransparenz, meint die Linke-Politikerin Etwa in Fällen, wenn das Bamf meint, eine sichere Rückkehrmöglichkeit für Drittstaatsangehörige festgestellt zu haben. Dann müsste Eralp zufolge durch das Landesamt eine weitere Prüfung anderer Möglichkeiten für einen Aufenthaltstitel erfolgen.

»Das LEA prüft die jeweiligen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich wohlwollend und nimmt vorhandene Ermessensspielräume großzügig wahr«, heißt es von der Senatsinnenverwaltung.

Für Eralp ist das zu wenig: »Ich hätte mir gewünscht, dass hier eine Vorgabe gemacht wird.« Wenn jemand beim Bamf durchs Raster falle, sei es umso wichtiger, dass beim LEA individuell und mit Augenmaß geprüft werde. »Die brenzlige Personalsituation im LEA könnte dazu führen, dass man sich eher anpasst, als kreativ zu werden.«

Für weiteren Unmut bei Eralp sorgt eine Antwort, die sich nicht mit dem deckt, was auf eine Anfrage im September entgegnet wurde. »Damals stand da, dass es keine einzige Ablehnung von Drittstaatsangehörigen gegeben hat. Jetzt heißt es auf einmal, dass überhaupt keine Feststellung erfolgt«, sagt Eralp, die einen Verdacht hat: »Ich gehe davon aus, dass es inzwischen eben doch zu Versagungen gekommen ist.«

Ähnlich bedeckt hält sich der Senat, wenn es um Beschwerden beim Ombudsmann des LEA geht, der für die Angelegenheiten der Drittstaatsangehörigen verantwortlich zeichnet. Eine statistische Erfassung hinsichtlich eingegangener Beschwerden existiere nicht, heißt es. »Es kann doch nicht sein, dass niemand die Beschwerdeeingänge aufschreibt«, kommentiert Eralp. »Auch das lässt mich eher vermuten, dass dort noch einiges liegt.«

Über die Beschwerdemöglichkeit beim Ombudsmann werde zudem nicht ausreichend informiert. »Ich merke bei meinen Gesprächen mit den Leuten, dass viele gar nicht von ihm wissen.«

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