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Union verhindert Schutz von Whistleblower*innen
Robert D. Meyer über das gescheiterte Gesetz zum Schutz von Informant*innen
Sieben Anläufe gab es seit 2008, in Deutschland ein Gesetz zu verabschieden, das Hinweisgeber*innen vor Repressionen schützen soll, die auf Missstände in Unternehmen oder bei Behörden aufmerksam machen. Versuch Nummer acht scheiterte am Freitag im Bundesrat am Widerstand jener Länder, in denen die Union mitregiert. Die fadenscheinigen Argumente der Konservativen gegen effektiven Whistleblowerschutz haben sich in all den Jahren nicht geändert und bleiben ebenso falsch wie politisch durchschaubar.
CDU und CSU bemühen auch jetzt wieder mantraartig den Klassiker schlechthin aller wirtschaftsnahen Parteien: Das Gesetz verursache für Unternehmen hohe Kosten und personellen Aufwand! Nun ist Bürokratie in der Öffentlichkeit ein negativ besetztes Wort, klingt es doch nach einem überregulierten, alles in Akten erstickenden Staat. Doch der Schutz von Personen, die mutmaßliche Gesetzesverstöße – und nur darum geht es – mitbekommen und melden wollen, ist etwas, wovon am Ende alle profitieren und wofür es staatliche Vorgaben braucht. Tatsächlich müssten laut dem abgelehnten Gesetz auch nur Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter*innen eine interne Meldestelle einrichten, an die sich Beschäftigte wenden können, ohne fürchten zu müssen, deshalb berufliche Nachteile zu erleiden. Dabei geht es nicht darum, wie es auch am Freitag im Bundesrat anklang, Personen zu helfen, die einfach unzufrieden sind oder ihren Frust über den Arbeitgeber loswerden wollen, indem sie falsche Behauptungen in die Welt setzen. Tatsächlich geht es um die Aufdeckung von Betrügereien, Korruption und anderen Sauereien.
Was die Union betreibt, ist Blockadepolitik zum Schutz von Unternehmensinteressen. Man darf nicht vergessen: Bis 2021 saßen CDU und CSU 16 Jahre in der Regierung. Ein Whistleblower-Gesetz haben sie in all der Zeit nie umgesetzt.
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