Kappungsgrenze von Bestandsmieten bleibt

Senat bewertet den Berliner Wohnungsmarkt nach wie vor als »angespannt«

  • Louisa Theresa Braun
  • Lesedauer: 3 Min.

Auch in den kommenden fünf Jahren dürfen Mieten in Berlin innerhalb von drei Jahren maximal um 15 Prozent erhöht werden. Die Verlängerung dieser sogenannten Kappungsgrenze bis 2028 beschloss der Senat auf Vorlage von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) in seiner Sitzung am Dienstag. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sprach von einem »guten Tag für den Mieterschutz im Land Berlin«.

Leerstandsquote bei 0,8 Prozent

Die bisherige Regelung läuft im Mai aus »und wir wollten nicht, dass wir hier in eine Unsicherheitssituation kommen«, sagte Giffey. Das Bundesmietrecht getatte eigentlich eine Mieterhöhung um 20 Prozent in drei Jahren. Bei angespannten Wohnungsmärkten dürfen die Landesregierungen dies jedoch auf 15 Prozent kappen. Berlin hatte 2018 bereits davon Gebrauch gemacht, und nach einer aktuellen Bewertung des Senats ist der Wohnungsmarkt nach wie vor angespannt. Ein Kriterium dafür ist laut Stadtentwicklungssenator Geisel die Leerstandsquote, die in Berlin mit 0,8 Prozent »überdurchschnittlich niedrig« sei. »Eine gesunde Quote läge bei vier Prozent«, erklärte Geisel im Anschluss an die Senatssitzung.

Angebotsmieten steigen schnell

Ein weiteres Indiz sei, dass die Angebotsmieten in den vergangenen Jahren schneller gestiegen sind als die im Bestand. Erstere hätten Ende 2021 bei 10,55 Euro und 2022 noch bei 6,49 Euro gelegen. Die Bestandsmieten dagegen seien im selben Zeitraum nur von 5,21 Euro auf 6,79 gestiegen. »Das ist eine logische Folge, wenn eine zu große Nachfrage auf ein zu kleines Angebot stößt«, so Geisel.

In der vergangenen Woche hatte der Senator allerdings auch darauf hingewiesen, dass die Zahlen, die sich ausschließlich auf die Angebotsmieten in Online-Immobilienportalen stützen, nicht repräsentativ seien, da landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und auch viele private Eigentümer*innen dort nicht inserieren würden. »Das hat zur Folge, dass bei der Auswertung dieser Portale ein verzerrtes Bild entsteht«, erklärte Geisel. Dennoch zeige sich die Tendenz, dass das zu geringe Angebot die Preise antreibe.

Die einzig positive Entwicklung sei die der Nettoeinkommen, die von 2011 bis 2021 im Median um 45 Prozent gestiegen seien, während die Bruttokaltmiete der Haushalte im Schnitt »nur« um 30 Prozent teurer geworden sei. »An der Stelle bildet sich die positive Wirtschaftsentwicklung in der Stadt ab«, sagte Geisel.

Forderung nach Kappung auf elf Prozent

Da der Wohnungsmarkt insgesamt dennoch angespannt sei, hält der Senator eine weitere Absenkung der Kappungsgrenze für notwendig. »Da Mietrecht Bundesrecht ist, appelliere ich an dieser Stelle erneut an die Bundesregierung, die vorgesehene Senkung der Kappungsgrenze von 15 auf elf Prozent auf angespannten Wohnungsmärkten kurzfristig auf den Weg zu bringen«, erklärte er.

Außerdem bräuchten Städte und Gemeinden wieder eine erfolgversprechende Möglichkeit zur Verfolgung überhöhter Mietpreise. »Die Bundesregierung muss hier endlich eine Rechtsgrundlage zur Prüfung und Sanktionierung schaffen«, so Geisel. Auch die Mietpreisbremse, die sich auf die Höhe der Angebotsmieten bezieht, müsse verschärft werden.

Zu einer nachhaltigen Entspannung des Wohnungsmarktes könne jedoch nur beitragen, »dass wir bezahlbare Wohnungen bauen«, wiederholte Andreas Geisel noch einmal das Neubaumantra der SPD.

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