Documenta fifteen: Judenhass ist universal

Larissa Kunert wundert sich über die Kasseler Staatsanwaltschaft

Man mag vor allem dem indonesischen Kuratorenteam der Documenta fifteen nicht noch mehr Ärger an den Hals wünschen. Dennoch irritiert die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kassel, nicht gegen Personen ermitteln zu wollen, die an dem Antisemitismus-Skandal der Schau beteiligt waren. Zunächst, weil die Begründung, es handele sich wegen fehlender Aufrufe zu Gewalttaten nicht um Volksverhetzung, dem Strafgesetzbuch kaum standhält.

Laut diesem macht sich auch der Volksverhetzung schuldig, »wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe […] beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet«.

Soll dies beim Zeigen eines riesigen Banners, auf dem unter anderem ein orthodoxer Jude mit SS-Runen auf dem Hut abgebildet ist, etwa nicht gegeben sein? Befremdlicher noch ist die Aussage der Staatsanwaltschaft, sie erkenne in dem Gemälde keine Intention, die sich »gegen die inländische jüdische Bevölkerung« richte – schließlich sei es im asiatischen Kulturraum entstanden. Als würde der Hass auf Juden an Ländergrenzen Halt machen.

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