24-Stunden-Pflegekräfte in deutschen Haushalten

Drei Anstellungsmodelle zur Wahl

  • Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung
  • Lesedauer: 3 Min.
Eine 24-Stunden-Pflegekraft zu finden, ist nicht einfach, aber möglich.
Eine 24-Stunden-Pflegekraft zu finden, ist nicht einfach, aber möglich.

Fakt ist: Deutsche Pflegekräfte bringen selten die Bereitschaft mit, im Haushalt der pflegebedürftigen Person zu wohnen. Deshalb kommen hier oftmals sogenannte »polnische Pflegekräfte« ins Spiel. Dabei handelt es sich um einen umgangssprachlichen Sammelbegriff für Pflegekräfte nicht nur aus Polen, sondern auch aus weiteren osteuropäischen Ländern wie Litauen, Lettland, Ungarn, Rumänien oder Tschechien.

In den meisten Fällen unterstützen diese Pflegekräfte mit Tätigkeiten im Haushalt und Alltag und übernehmen die Grundpflege: Sie erledigen Einkäufe, helfen beim Waschen, Anziehen und beim Toilettengang oder begleiten zu Arztterminen, putzen und kochen. Darüber hinaus unternehmen sie Spaziergänge mit dem Pflegebedürftigen, spielen mit ihm oder lesen ihm vor. Die medizinische Behandlungspflege mit Tätigkeiten wie Blutdruck- und Blutzuckermessen, Wundversorgung und Medikamentengabe dürfen sie nur mit entsprechender Qualifikation übernehmen. In den meisten Fällen müssen Pflegebedürftige daher zusätzlich die Leistungen eines ambulanten Pflegediensts in Anspruch nehmen.

Wer für eine 24-Stunden-Pflege geeignetes osteuropäisches Pflegepersonal sucht, muss darauf achten, dass sich alles im legalen Rahmen abspielt. Grundsätzlich brauchen Arbeitnehmer aus EU-Ländern keine Arbeitserlaubnis. Für sie gilt das deutsche Arbeitsrecht. Die Pflegekräfte unterliegen allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Dazu gehören zum Beispiel der Anspruch auf Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche sowie Kranken- und Sozialversicherungspflicht – hierfür sind ein Sozialversicherungsnachweis und eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) erforderlich. Auch müssen die Auftraggeber für eine 24-Stunden-Pflege ein Zimmer zur Verfügung stellen und für die Verpflegung der Pflegekraft aufkommen.

Die Anstellung einer polnischen Pflegekraft kann auf drei Arten erfolgen: Interessenten haben die Möglichkeit, selbst zum Arbeitgeber der Betreuungskraft zu werden. Eine weitere Option ist, einen Vertrag mit einer selbstständigen Betreuungskraft abzuschließen. In den meisten Fällen werden Dienstleister beauftragt, die Pflegekräfte aus dem Ausland im Rahmen des sogenannten Entsendemodells an deutsche Haushalte vermitteln.

Möchten Interessenten als Arbeitgeber eine polnische Pflegekraft anstellen, erfolgt die Vermittlung über die Agentur für Arbeit. Arbeitgeber müssen die Pflegekraft sowohl dort als auch bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung anmelden. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, einen Arbeitsvertrag mit der Pflegekraft abzuschließen, in deren Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung einzuzahlen und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Aufgrund dieses hohen Aufwands und Kosten von rund 5000 Euro pro Monat entscheiden sich viele stattdessen für das sogenannte Entsendemodell. Hier treten die Interessenten lediglich als Auftraggeber auf, während sich eine deutsche Vermittlungsagentur um alle Formalitäten kümmert. Pflegebedürftige schließen sowohl mit der Agentur als auch mit dem osteuropäischen Unternehmen, bei dem die Pflegekraft angestellt ist, einen Vertrag. Seriöse Agenturen finden sich über den Verband für häusliche Betreuung und Pflege.

Wer das Entsendemodell wählt, zahlt einen monatlichen Betrag, der unter Einhaltung des Mindestlohns von aktuell 13,70 Euro für ungelernte Pflegehilfskräfte bei rund 2300 Euro liegt. Eine weitere Option ist ein Vertrag mit einer selbstständigen Pflegekraft. Die Kosten betragen hier 2000 bis 3000 Euro pro Monat. 

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