Volksinitiative will Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein retten

Bündnis möchte Einschnitte bei der direkten Demokratie in Schleswig-Holstein rückgängig machen

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 4 Min.

Wedel vor den Toren Hamburgs wächst, nur 20 Kilometer sind es aus der rund 35 000 Einwohner*innen zählenden Kleinstadt bis ins Zentrum der Elbmetropole, die Fahrt mit der S-Bahn dauert keine halbe Stunde. Weil Wohnraum in Hamburg knapp und teuer ist, zieht es viele Menschen in den Speckgürtel, was aber auch dort längst für ähnliche Probleme sorgt wie in der Hansestadt. Wedels Ratsversammlung reagierte darauf mit den Plänen für »Wedel Nord«, ein etwa 1000 Wohneinheiten umfassendes Großbauprojekt für ein neues Quartier.

Gegen die Pläne regte sich jedoch in den letzten Monaten vehementer Widerstand. Eine Initiative sammelte exakt 2401 Unterschriften für ein Bürgerbegehren, das ein zweijähriges Planungsmoratorium zum Ziel hat. Pauschal gegen jeglichen Neubau richtet sich »Nein zu Wedel Nord« nicht. Viel mehr befürchtet die Bürgerinitiative (BI), dass die öffentliche Infrastruktur der Kleinstadt – Straßen, genauso wie Schulen und medizinische Einrichtungen – den durch das Großprojekt zu erwartenden weiteren Zuzug nicht verkraftet. Auch ist die BI skeptisch, ob die Neubauten in größerem Umfang bezahlbaren Wohnraum für Familien bringen.

Das notwendige Quorum von mindestens 2000 Unterschriften dürfte die BI erzielt haben. Seit dem 6. April – dem Tag der Unterschriftenübergabe – hat die Kommunalaufsicht in Kiel sechs Wochen Zeit, zu prüfen, ob das Bürgerbegehren allen formalen Kriterien entspricht. Ist dies der Fall, muss Wedels Ratsversammlung entscheiden, ob sie das Anliegen der BI per Beschluss übernimmt. Tut sie dies nicht, kommt es innerhalb von drei Monaten zu einem Bürgerentscheid.

Gemeinderäte können Bürgerbegehren künftig verhindern

Das Wedeler Bürgerbegehren fällt noch unter die alte gesetzliche Regelung zu den Möglichkeiten der direkten Demokratie in Schleswig-Holstein. Ende März hatte die schwarz-grüne Mehrheit im Kieler Landtag das Kommunalrecht geändert und damit höhere Hürden für die Mitbestimmung der Bevölkerung eingezogen. Besonders für Aufregung sorgt, dass Gemeinderäte künftig mittels Zwei-Drittel-Mehrheit Bürgerbegehren verhindern können, wenn diese Bauvorhaben betreffen. Die Landesregierung hatte diese Änderung mit dem Argument verteidigt, Kommunen künftig mehr Planungssicherheit bei Infrastrukturprojekten wie Schulen, Krankenhäusern, Wohnhäusern oder Windrädern geben zu wollen.

Auf dem Weg zum Volksentscheid

Wäre die BI »Nein zu Wedel Nord« jetzt erst aktiv geworden, sie hätte sich die Unterschriftensammlung dann vermutlich sparen können: In der Ratsversammlung unterstützen mit Ausnahme der Wählergemeinschaft »Wedeler Soziale Initiative« alle Fraktionen das Großbauprojekt, eine Zwei-Drittel-Mehrheit stünde damit und hätte nach neuer Gesetzeslage den Start eines Bürgerbegehrens verhindern können.

Ein breites Bündnis will die kürzlich verabschiedete Reform des Kommunalrechts nicht hinnehmen. Vor wenigen Tagen startete mit »Rettet den Bürgerentscheid« eine Volksinitiative mit dem politischen Ziel, die Änderungen rückgängig zu machen. Wenig überraschend nutzt das Bündnis, bestehend aus insgesamt 30 Organisationen, dafür selbst das Mittel der direkten Demokratie, nur eben jetzt auf Landesebene. Bis zum 15. September muss die Volksinitiative 20 000 gültige Unterschriften sammeln, damit sich der Kieler Landtag mit den Forderungen beschäftigen muss. Übernimmt er das Vorhaben nicht und kommt es zu keiner Einigung, ist der Weg für ein Volksbegehren frei, bei dem das Bündnis dann 80 000 Unterschriften braucht, um in der dritten Stufe einen Volksentscheid zu erzwingen. »Wir holen uns unsere Rechte zurück«, sagt Claudine Nierth, Landesvorsitzende des Vereins Mehr Demokratie, der maßgeblich hinter der Volksinitiative steht. Mit an Bord sind auch die Landesverbände vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund), der Naturschutzbund Deutschland (Nabu), genauso wie die in der Kieler Opposition sitzende SPD und der Südschleswigsche Wählerverband (SSW). Auch die Linkspartei – aktuell nicht im Landtag vertreten – beteiligt sich an der Unterschriftensammlung. »Die Landesregierung hat ohne Not und gegen jede Vernunft die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger beschnitten«, kritisiert etwa die SPD-Landesvorsitzende Serpil Midyatli.

In der Tat war Schwarz-Grün im Gesetzesverfahren einen konkreten Nachweis schuldig geblieben, warum es Änderungen im Kommunalrecht brauche. Mehr Demokratie hatte in seinem Ende März vorgelegten Bürgerbegehrensbericht aufgezeigt, dass die Mittel der direkten Demokratie im nördlichsten Bundesland selten zum Einsatz kommen. Tatsächlich gibt es laut Auswertung jährlich gerade einmal 17 Bürgerbegehren in den etwa 1100 Gemeinden Schleswig-Holsteins.

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