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- Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Kein Mittel gegen das Befristungsunwesen an den Unis
Breite Kritik am Entwurf zu neuem Wissenschaftszeitvertragsgesetz aus FDP-geführtem Bildungsministeriu
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kämpft seit mehr als einem Jahrzehnt für anständige Arbeitsbedingungen im sogenannten Mittelbau der Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik. Doch daran, dass die große Mehrheit der Nachwuchswissenschaftler*innen über viele Jahre prekär und befristet beschäftigt ist, hat sich trotz einer Novelle des seit 2007 geltenden Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) 2015/2016 kaum etwas geändert.
Die Ampel-Regierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, Kurzzeitbefristungen wirksam einzudämmen und den Nachwuchswissenschaftler*innen eine sicherere Perspektive zu geben. Doch der Referentenentwurf für ein reformiertes WissZeitVG, den Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Dienstag vorlegte, sorgt für Enttäuschung bei jungen Akademiker*innen, die sich seit Jahren in regionalen und bundesweiten Initiativen für echte Verbesserungen einsetzen.
»Wir wollen mehr Planbarkeit, Verlässlichkeit und Transparenz schaffen«, sagte die FDP-Politikerin. Sie betonte allerdings auch, dass mit der Gesetzesreform keine neuen Dauerstellen geschaffen würden und dass es auch keine »moderne Führungskultur in Hochschulen« ersetzen könne. Nach Angaben der Ministerin soll für die entscheidende Karrierephase nach der Promotion (Postdoc-Phase) künftig ein neues »4+2-Modell« gelten: Die Höchstbefristungsdauer soll von sechs auf vier Jahre sinken. Dies ist nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Kernstück des reformierten Gesetzes. Nach Ablauf der vier Jahre solle klar sein, ob die Betreffenden eine Perspektive auf eine dauerhafte Beschäftigung in der Wissenschaft haben. Die Befristung soll nur dann um zwei weitere Jahre verlängert werden können, wenn eine »Anschlusszusage« für ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis vorliegt. In einem früheren Entwurf war noch von einer Höchstbefristungsdauer von insgesamt drei Jahren die Rede gewesen.
Erstmals soll das Gesetz auch Mindestvertragslaufzeiten für alle Phasen der wissenschaftlichen Karriere vorschreiben, was auch die GEW gelobt hatte: drei Jahre für den Erstvertrag in der Phase vor der Promotion und zwei Jahre nach der Promotion sowie ein Jahr für die studienbegleitende Beschäftigung.
Der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller kritisierte nach Veröffentlichung des Entwurfs vor allem die kaum verbesserten Befristungsregeln. Auch das »4+2-Modell« halte die Betroffenen über Jahre in Ungewissheit, erklärte er. Mit dem Entwurf mache das BMBF einen »Kotau« vor den Wissenschaftsarbeitgebern. Die Ampel-Koalition müsse den Entwurf stoppen »und auf einen fairen Interessenausgleich« pochen, forderte Keller. Auch die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bezeichnete den Entwurf als »enttäuschend«. Er löse das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag »für mehr Planbarkeit und Verbindlichkeit wissenschaftlicher Karrieren nicht ein«.
Aber auch von den Bildungspolitiker*innen der anderen Regierungsparteien kam deutliche Kritik – und das Versprechen, die Vorlage im parlamentarischen Verfahren verbessern zu wollen. »Der Entwurf ist nicht genug für den großen Wurf«, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Carolin Wagner. Die bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Nina Stahr, erklärte am Mittwoch, der Vorschlag des BMBF sei noch nicht konsensfähig. Es müssten zudem gemeinsam mit den Ländern zusätzliche Stellen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Die Vizechefin der Linksfraktion, Nicole Gohlke, monierte, es brauche kein Gesetz, das »wieder halbherzig daherkommt, den Arbeitgebern weiterhin Spielraum lässt für ihre bisherige Befristungspraxis«.
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