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Ordnungshüter: Thomas Heilmann hat das Heizungsgesetz gestoppt
Mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht hatte der CDU-Politiker Erfolg
Thomas Heilmann glaubt, er habe der Ampel-Koalition »einen Gefallen getan«. Der CDU-Abgeordnete im Bundestag ist nämlich dafür verantwortlich, dass das von der Bundesregierung wochenlang diskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht wie geplant in den kommenden Tagen verabschiedet werden kann. Vergangene Woche wandte er sich im Alleingang, ohne Unterstützung der Fraktionsführung, an das Bundesverfassungsgericht, um die Befassung des Bundestags mit dem Vorhaben zu stoppen. Am Mittwochabend gab das Gericht seinem Eilantrag statt.
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Genau wie andere Oppositionspolitiker*innen kritisiert Heilmann, dass die Vorbereitungszeit für die Abgeordneten zu kurz sei. Eine Woche reiche nicht, um sich mit dem Hunderte Seiten umfassenden Entwurf zu befassen, bevor das Gesetz beschlossen worden wäre. Das habe »mit parlamentarischer Demokratie nichts mehr zu tun«, sagt Heinemann und beruft sich auf Artikel 38 des Grundgesetzes, das die Rechte von Abgeordneten absichert.
Hätte er das Verfahren nicht gestoppt und wäre das Gesetzgebungsverfahren nicht formal einwandfrei abgelaufen, hätte es eine Verfassungsbeschwerde dagegen gegeben. Das sei laut Heilmann »so sicher wie das Amen in der Kirche«, wie er in der Bundespressekonferenz am Donnerstag verkündete. Er sei gar nicht gegen das GEG an sich, wolle nur »wichtige Details« noch einmal beraten. Ein übereilt beschlossenes Gesetz wäre für für den Klimaschutz »die allerschlechteste Lösung« gewesen, so der CDU-Politiker.
Bevor Thomas Heilmann 2017 Mitglied des Deutschen Bundestags wurde, wo er unter anderem im Ausschuss für Energie und Klima sitzt, war er von 2012 bis 2016 Justizsenator des Landes Berlin und saß von 2009 bis 2017 im Landesvorstand der CDU Berlin. Sein Wahlkreis ist der Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Der heute 59-Jährige studierte Jura in Bonn, war an der Gründung einiger Unternehmen beteiligt und in verschiedenen Firmen als Gesellschafter sowie im Aufsichtsrat tätig.
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