Antifa-Reisesperre: Schlechtes Ansehen der BRD

Matthias Monroy zur Begründung von Ausreiseverboten

Der Vorsitzende der Vereinigung der VVN-BdA durfte nicht zu einer Antifa-Demonstration nach Bulgarien reisen. Das Ausreiseverbot verweist auf das Passgesetz, wonach zum Schutz des »Ansehens der Bundesrepublik Deutschland« das Grundrecht auf Freizügigkeit eingeschränkt werden kann – im vorliegenden Fall übrigens auch die Versammlungsfreiheit.

Die Begründung durch die Bundespolizei ist fadenscheinig. Hintergrund der im Jahr 2000 erfolgten Änderung des Passgesetzes war der brutale Angriff deutscher Hooligans auf den Gendarmen Daniel Nivel bei der Fußballweltmeisterschaft 1998 im französischen Lens. Bei den Ausschreitungen wedelten Fans mit Deutschlandfahnen. Das nahm der damalige Innenminister Otto Schily (SPD) zum Anlass für die angebliche Sorge um das »Ansehen« seiner Republik.

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Ein Jahr später wurden Demonstranten auf die gleiche Weise am G8-Gipfelprotest gehindert, seitdem haben sich Ausreiseverbote auch gegen Linke etabliert.

Weder in Genua noch in Sofia dürfte aber jemand auf die Idee gekommen sein, eine Deutschlandfahne auszupacken. Es ist deshalb höchste Zeit, dass die Gesellschaft für Freiheitsrechte die fragwürdige Praxis und auch das Passgesetz durch die Instanzen zu klagt.

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