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Organisierung ist kein Verbrechen

Matthias Monroy zum Terrorverfahren gegen Eritreer in Deutschland

Ein Polizist bei einer Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart. Dortige Ausschreitungen mögen strafbar gewesen sein – terroristisch sind sie nicht.
Ein Polizist bei einer Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart. Dortige Ausschreitungen mögen strafbar gewesen sein – terroristisch sind sie nicht.

Wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer »inländischen terroristischen Vereinigung« ermittelt der Generalbundesanwalt gegen 17 Eritreer. Sie sollen in Europa eine »international vernetzte Gruppierung« gegründet haben, deren erklärtes Ziel sei, »die Regierung in Eritrea zu stürzen«.

Was ist daran schlimm? In Eritrea herrscht eine Ein-Parteien-Diktatur unter Präsident Isayas Afewerki. In seinem »Nordkorea Ostafrikas« kommt es zu schweren Menschenrechtsverletzungen. Es gibt kein Parlament, keine unabhängigen Gerichte, dafür aber ein strenges Wehrdienst- und Zwangsarbeitssystem. Deshalb fliehen viele Menschen auch nach Deutschland. Hier werden sie jedoch von der eritreischen Regierung – die wie in Gießen »Eritrea-Festivals« veranstalten lässt – weiter verfolgt.

Protest und Widerstand dagegen muss auch in Deutschland möglich sein. Wenn dabei die Polizei angegriffen wird, mag das strafbar sein. Um »Terrorismus« handelt es sich aber nicht. Das gilt auch für den Fall, dass sich die Oppositionellen – wie von den Behörden behauptet – europaweit gegen die aus Eritrea organisierten Jubelfeiern vernetzt haben. Eine solche robuste Organisierung ist auch unter europäischen Linken üblich und nicht per se ein Verbrechen.

Anders als deutschen Aktivist*innen droht den eritreischen Betroffenen nach einem Prozess womöglich die Abschiebung. Das wäre eine doppelte Bestrafung nach einer ohnehin völlig überzogenen Repression. Die Bundesregierung macht sich dadurch mit dem Afewerki-Regime gemein.

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