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Bundesverfassungsgericht stoppt GEG: Nachsitzen im Heizungskeller
Das Gesetzesverfahren soll erst nach der Sommerpause weitergeführt werden
Berlin. Knapp vor Toresschluss muss die für Freitag geplante Parlamentsabstimmung zum heiß-umstrittenen Heizungsgesetz der Regierungskoalition nun doch verschoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann am späten Mittwochabend stattgegeben.
SPD, Grüne und FDP standen seit Wochen in harter Kritik, sie hätten versucht, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Schnellverfahren durch den Bundestag »zu prügeln«. Die Ampel wollte über das Gesetz noch vor der Sommerpause abstimmen lassen. Der erste Aufschlag zur Gesetzesänderung wurde erst vor einem Jahr vom zuständigen Ausschuss für Klima und Energie vorgelegt – eine solche Verfahrensgeschwindigkeit ist unüblich.
Für die Regierungsparteien und insbesondere für Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, stellt die Entscheidung eine schwere Niederlage da. Zum Helden der Stunde wurde dagegen Thomas Heilmann gekürt – zumindest in CDU-Kreisen. Der wandte sich letzte Woche im Alleingang an das Bundesverfassungsgericht. In seinem Eilantrag machte er eine Verletzung seiner Mitwirkungsrechte geltend und verlangte, dass die zweite und dritte Lesung nicht stattfinden dürfe, solange nicht allen Abgeordneten die wesentlichen Textpassagen des Gesetzentwurfs mindestens 14 Tage vorher vorliegen.
Die Koalitionsfraktionen wollen die zweite und dritte Lesung der GEG-Novelle nun in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause auf die Tagesordnung setzen. Inhaltliche Änderungen an der Vorlage schloss die Grünen-Fraktionsvorrsitzende Katharina Dröge aus. »Dieses Gesetz haben wir so intensiv beraten, dass wir auch sehr sicher sind, dass wir dieses Gesetz so beschließen wollen.«
Dietmar Bartsch, Co-Vorsitzender der Linken, twitterte kurz nach Bekanntgabe, die Entscheidung sei eine »schallende Ohrfeige für Robert Habeck« und forderte weiterhin eine »zügige und saubere Beratung« des Gesetzes. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) rief die Koalition in einer Mitteilung am Donnerstag dazu auf, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Gebäudeenergiegesetz als »weitere Mahnung« zu begreifen. »In sämtlichen zukünftigen Gesetzgebungsverfahren müssen alle Beteiligten ausreichend Zeit für ihre Beratungen haben – insbesondere die Abgeordneten und die Sachverständigen«. PJ
Tagesthema Seite 2
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