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Paragraf 129b: Türkische Linke vor Gericht

Vorwurf: Unterstützung einer »terroristischen Vereinigung«

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 3 Min.

Weil er die türkische marxistische Partei DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei – Front) unterstützt haben soll, hat die Generalstaatsanwaltschaft am Montag Anklage gegen einen 50-Jährigen erhoben. Der Kölner mit türkischen Wurzeln war laut Anklagebehörde von 2011 bis 2013 Mitglied in der in Deutschland als »terroristische Vereinigung« angesehenen Organisation.

Der Mann habe die DHKP-C von Deutschland aus unterstützt und »weisungsgebunden gegenüber höherrangigen Kadern« ihre »Ziele gefördert«. Er sei vor allem mit Propagandaarbeit und Beschaffung von Finanzmitteln beschäftigt gewesen, um den bewaffneten Kampf der DHKP-C in der Türkei zu unterstützen, so die Generalstaatsanwaltschaft. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.

Bereits seit Mitte Juni wird vor dem OLG gegen zwei Männer und eine Frau wegen desselben Vorwurfs verhandelt, für den der Strafgesetzbuchparagraf 129b gilt – Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer »terroristischen Vereinigung im Ausland«. Die DHKP-C steht auf der Liste der terroristischen Vereinigungen des Rates der Europäischen Union.

Der Prozess gegen Ihsan Cibelik, Serkan Küpeli und Özgül Emre wurde am 14. Juni eröffnet. Letztere ist Journalistin und wurde in Medienberichten als »Deutschlandchefin« der DHKP-C bezeichnet. Die Angeklagten sitzen bereits seit Mai 2022 in Untersuchungshaft. Ihr Anwält*innenteam hat sich nach dem letzten Verhandlungstag, dem 13. Juli, mit einer ungewöhnlichen gemeinsamen Prozesserklärung an die Öffentlichkeit gewandt. Für die Verteidiger*innen sind die Beschuldigten »Sozialisten und Antifaschisten«. Die Jurist*innen beklagen, ihren Mandanten würden elementare Rechte vorenthalten.

Zudem erheben sie allgemein schwere Vorwürfe gegen die deutsche Justiz. Auch in diesem Prozess – in den letzten Jahren gab es viele ähnliche Verfahren – gehe es »um die Frage, ob sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Verfolgung von Antifaschisten und Sozialisten« zum »Handlanger einer faschistischen Diktatur in der Türkei macht – und dabei selbst tragende Grundpfeiler demokratischen Rechts aufgibt«, heißt es in der von Roland Meister, Anna M. Busl, Yener Sözen, Heinz Schmitt, Frank Jasenski und Rainer Ahues unterzeichneten Erklärung.

Die Anwält*innen beanstanden, dass die Angeklagten in Glaskäfigen im Gerichtssaal hätten sitzen müssen. Sie begrüßen, dass die entsprechende Anordnung vom Senat inzwischen aufgehoben wurde, kritisieren aber, der Vorsitzende Richter habe zuletzt angedroht, dieses Zugeständnis rückgängig zu machen. Er hatte die Verhandlung am 13. Juli abgebrochen, nachdem Besucher*innen ihre Solidarität mit den Angeklagten zum Ausbruch gebracht hatten. Stein des Anstoßes für ihn war die Verlesung einer kurzen Solidaritätserklärung durch eine Besucherin. Verfasst wurde die Erklärung von Eda Deniz Haydaroğlu, die sich seit mehr als vier Monaten im Hungerstreik für die Freilassung der Angeklagten befindet. Die 22-jährige verurteilte das Düsseldorfer Verfahren in der Erklärung als »politischen Prozess«.

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