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Handysucht bei der Polizei

Matthias Monroy zur Telefonitis in Leipzig und an deutschen Grenzen

Am Ende des Polizeikessels am »Tag X« stand die Beschlagnahme hunderter Mobiltelefone. Für viele Asylsuchende ist dies längst Alltag.
Am Ende des Polizeikessels am »Tag X« stand die Beschlagnahme hunderter Mobiltelefone. Für viele Asylsuchende ist dies längst Alltag.

Nach Paragraf 94 der Strafprozessordnung darf die Polizei Gegenstände zu Beweiszwecken sicherstellen oder beschlagnahmen – auch Telefone. Die Bundespolizei nimmt deshalb vielen Geflüchteten bei der Einreise ihre Handys weg. Angeblich, um aus den darauf gespeicherten Daten Erkenntnisse über mögliche Schleuser zu gewinnen. Wohlgemerkt: Es handelt sich bei den Betroffenen um Zeugen, nicht um Beschuldigte.

Genauso fragwürdig ist die Polizeipraxis in Leipzig, die schon zum zweiten Mal eine dreistellige Zahl an Telefonen von Menschen im Polizeikessel eingesammelt hat, um diese forensisch zu durchsuchen. Nach angeblichen Sachbeschädigungen im Fall von 2015 mag dies in einer Polizeilogik nachvollziehbar sein. Zum »Tag X« in diesem Jahr ist es aber völlig absurd, denn der Vorwurf gegen die Versammlungsteilnehmer war das Anlegen einer Vermummung.

Welche Erkenntnisse will die Polizei hier also gewinnen: Fotos von Gesichtern, bevor diese bedeckt werden? Das ist polizeiliche Willkür wegen einer Bagatelle und gehört deshalb wie die Beschlagnahme der Handys von Geflüchteten vor Gericht.

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