Klimaaktivisten: Tauziehen nach Leipziger Flughafen-Blockade

Nach DHL-Klagen auf Schadenersatz gegen Klimaaktivisten wird über einen Vergleich verhandelt

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: 3 Min.
Am Landgericht Leipzig wurde Mitte Juli gegen drei Beteiligte der Protestaktion »Cancel LEJ« verhandelt
Am Landgericht Leipzig wurde Mitte Juli gegen drei Beteiligte der Protestaktion »Cancel LEJ« verhandelt

Der Wunsch des sächsischen Ministerpräsidenten wird wohl nicht erhört werden. Er »glaube, die Mehrzahl der Menschen in Sachsen würde sagen: Recht wäre, wenn die Blockierer den Millionenschaden bezahlen«, hatte Michael Kretschmer (CDU) nach einer spektakulären nächtlichen Protestaktion am Flughafen Leipzig im Juli 2021 erklärt. Zwei Jahre später ist von einem Millionenschaden keine Rede mehr. Stattdessen versuchen der Logistikkonzern DHL und eine Gruppe von Klimaaktivisten, einen Vergleich auszuhandeln. Ein Ergebnis muss bis September vorliegen. Sonst urteilt im Oktober ein Gericht.

Dort war die Angelegenheit gelandet, nachdem DHL mehrere Beteiligte der Protestaktion »Cancel LEJ« auf Schadenersatz verklagt hatte. Im Juli gab es dazu zwei Verhandlungen an den Landgerichten Halle und Leipzig. Die dort Angeklagten gehören zu insgesamt 54 Aktivisten, die an dem Flughafen kurzzeitig eine Zufahrt für Lastwagen blockiert hatten. Sie forderten einen Ausbaustopp des Frachtflughafens, ein Nachtflugverbot und eine Verkehrswende.

Dass ausgerechnet der Logistikkonzern vor Gericht zog, liegt daran, dass der Leipziger Flughafen in den Nachtstunden quasi diesem gehört. DHL betreibt dort seinen europaweit größten Cargo-Knoten. Die Frachtflüge verursachen Nacht für Nacht rund 170 Flugbewegungen, die Anwohner um den Schlaf bringen und erhebliche Emissionen an Treibhausgasen verursachen. Sowohl die gesundheitlichen als auch die ökologischen Folgen des Frachtverkehrs sollten mit dem Protest thematisiert werden. Es war die erste Aktion zivilen Ungehorsams an dem Flughafen.

DHL reagierte auf diese äußerst gereizt und sprach nach dem nächtlichen Protest, der für die Beteiligten in stundenlangem Polizeigewahrsam endete, von einem Schaden von 1,5 Millionen Euro. Zudem hieß es, Lkw mit Corona-Impfstoff seien blockiert worden. Später war nur noch von »Verzögerungen im Betriebsablauf« die Rede. In den Klagen gegen einzelne Protestteilnehmer wurde der Streitwert auf je 84 000 Euro beziffert. Die Initiative »Repression nicht zustellbar«, die den Betroffenen zur Seite steht, verwies aber darauf, dass in den Klageschriften weit höhere und für die Angeklagten ruinöse Beträge genannt würden. DHL hatte auf Anfrage erklärt, sich nicht zum Verfahren zu äußern.

In den Gerichtsverhandlungen wurde dann ein Vergleich angeboten. Nach Angaben der Initiative soll jeder Betroffene 80 Arbeitsstunden bei einem Projekt zu Aufforstung oder Naturschutz leisten oder 15 Euro je Stunde zahlen und sich an den Prozesskosten beteiligen. Dass DHL seine Forderung reduzierte, führte die Initiative auf öffentlichen Druck zurück, etwa Proteste während der DHL-Hauptversammlung. Gleichwohl wies man das Angebot zurück. Dieses sei »dreist und nicht akzeptabel«.

Vielmehr unterbreiteten die Aktivisten ihrerseits einen Vorschlag für einen Vergleich. Demnach sollten beide Seiten an einen gemeinnützigen Verein spenden. Zudem solle DHL »öffentlich seine Lügen« richtigstellen, was den Millionenschaden und die blockierten Impfstoff-Lkw anbelangt. Schließlich solle sich der Konzern dafür einsetzen, dass der Flughafen nicht wie geplant ausgebaut wird, bevor Einwände von Anwohnern abgearbeitet wurden. Der Vorschlag fand aber kein Gehör: »DHL hat all das abgelehnt«, erklärte »Repression nicht zustellbar«.

Die Initiative betonte indes, man hoffe weiter auf einen Vergleich: Es bestehe »seitens der Betroffenen Offenheit dafür«. Dafür sorgen freilich auch die möglichen finanziellen Folgen. »Die hohe Streitsumme zwingt uns in Vergleichsverhandlungen«, sagte eine der Angeklagten kürzlich der »Jungle World«. Dabei sei man eigentlich an einem Urteil in der Sache interessiert. Immerhin war der Protest im Juli 2021 als Versammlung angemeldet worden und damit eigentlich geschützt.

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