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»Knockout 51«-Prozess: Forderung nach Einstellung

»Knockout 51«-Prozess in Jena fortgesetzt

  • Kai Budler
  • Lesedauer: 3 Min.

Im Verfahren gegen vier mutmaßliche Mitglieder der neonazistischen Gruppe »Knockout 51« aus Eisenach wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor dem Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena hat der Verteidiger des Hauptangeklagten Leon R. am Montag die Einstellung des Verfahrens gefordert. Bereits bei der Eröffnung des Verfahrens vor dem 3. Strafsenat in der vergangenen Woche hatte der 25-Jährige über seinen Rechtsanwalt Steffen Hammer ein Statement angekündigt, die anderen drei Angeklagten wollten sich nicht einlassen. Lediglich Bastian A. äußerte über seinen Verteidiger Interesse an einem Rechtsgespräch, diese Möglichkeit aber hatten die Vertreter der Generalbundesanwaltschaft zurückgewiesen.

Neben der Bildung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung müssen sich die vier Angeklagten in 14 Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Waffenrecht mit wechselnder Beteiligung verantworten. Neben den Verfahren gegen die vor dem OLG Angeklagten laufen im »Knockout 51«-Komplex weitere Verfahren gegen zehn Beschuldigte, diese wurden mit der Anklageerhebung abgetrennt.

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In seinem Statement sparte der Anwalt von R., der als Rädelsführer der Gruppierung gilt, nun nicht mit markigen Worten. Er sprach von einem »Akt des juristischen Harakiris«, einer »wenig umsichtigen Anklageschrift« und nannte das Verfahren ein »fragwürdiges Konstrukt«. Die angeklagten Einzelstrafen seien teils »unpolitische Beziehungstaten« und fielen in die »Zuständigkeit des Amtsgerichtes«.

Kern des Statements waren jedoch formaljuristische Aspekte vor dem Hintergrund des Auftritts seines Mandanten gegen Lina E. und andere Angeklagte im »Antifa-Ost-Verfahren« vor dem Oberlandesgericht Dresden. Diese sollen unter anderem für zwei Überfälle auf R. und andere Neonazis sowie auf R.s Gaststätte Ende 2019 in Eisenach verantwortlich gewesen sein. Aus diesem Grund wurde R. im März 2022 vor das OLG Dresden geladen, um auszusagen. Glaubt man seinem Anwalt, wurde R. dort zu den Aussagen gezwungen, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits das Verfahren wegen »Knockout 51« gegen ihn lief. Zudem sei er vor Gericht nicht über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden.

Nur wenig später nach seinem Zeugenauftritt klickten nach einer bundesweiten Durchsuchungsaktion die Handschellen für R. und die anderen Angeklagten. Im aktuellen Verfahren könnten seine Aussagen in Dresden nun gegen ihn verwendet worden sein, erklärt Hammer in Jena. Damit habe der Generalbundesanwalt das Recht auf ein faires Verfahren verletzt und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Seiner Forderung nach einer Einstellung des Verfahrens schlossen sich Maximilian A. und sein Verteidiger an, als Geschädigter des Überfalls 2019 hatte auch der 23-jährige Straßenbauer vor dem OLG Dresden als Zeuge ausgesagt.

Oberstaatsanwalt Michael Neuhaus als Vertreter der Generalbundesanwaltschaft nahm den Antrag gelassen zur Kenntnis: R.s Angaben aus Dresden hätten in die Beweisführung zum aktuellen Verfahren »keinerlei Eingang« gefunden, so Neuhaus. Der Strafsenat will über den Antrag auf Einstellung des Verfahrens bis zum nächsten Verhandlungstag Mitte September entscheiden.

Lauten Applaus erhielt Hammers Statement von rund 15 Neonazis, die schon eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn im Gerichtssaal Platz genommen hatten. Auch zu Prozessbeginn waren bereits Neonazis nicht nur aus Eisenach, sondern auch aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen angereist, um ihre Solidarität mit den Angeklagten zu demonstrieren. Gleichzeitig beweisen sie die hochgradige Vernetzung der Eisenacher Gruppierung, die ihr Beobachter*innen vor Ort bereits seit Langem attestieren.

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