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Sachsen-Anhalt: Abgeschobener muss rückgeholt werden
Überstellung von Salzwedel nach Athen war laut Verwaltungsgericht rechtswidrig
Ein vor drei Wochen aus einer Sammelunterkunft in Salzwedel nach Griechenland abgeschobener Mann muss nach Deutschland zurückgeholt werden. Das entschied das Magdeburger Verwaltungsgericht in einem Urteil zu einer Klage des Betroffenen, die der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt jetzt bekannt machte. Die Abschiebung des Afghanen sei demnach rechtswidrig erfolgt.
Die Frist zur Umsetzung des Urteils ist kurz: Innerhalb einer Woche nach dessen Rechtskräftigkeit muss der Abgeschobene wieder nach Deutschland gebracht werden. Bislang lässt dies aber auf sich warten, so der Flüchtlingsrat, der mit dem Verein eXchange Kontakt zur Stadtverwaltung Salzwedel sowie dem Landrat gesucht hatte. Diese hätten ihre Verantwortung zurückgewiesen.
Polizeibeamte und eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde Salzwedel hatten am 11. August das Zimmer des Betroffenen, der nach Angaben des Flüchtlingsrates bereits seit 2,5 Jahren in Deutschland lebt, frühmorgens betreten und die Abschiebung vollzogen. Dabei sei ihm auch sein Telefon weggenommen worden. Aus Verzweiflung habe der Mann erfolglos versucht, aus einem Fenster des 3. Stocks zu springen. In Athen angekommen, sei er von dortigen solidarischen Gruppen unterstützt worden.
Der Fall aus Salzwedel steht exemplarisch für das europäische Asylsystem. Menschen, die in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben, müssen gemäß der Dublin-Verordnung dort den Ausgang des Verfahrens abwarten. Reisen sie in ein anderes Land weiter, können sie zurückgeschoben werden.
Das Asylgesuch des aus Salzwedel abgeschobenen Mannes war jedoch bereits in Griechenland anerkannt worden, bestätigt der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt auf Nachfrage des »nd«.
Auch diese »Anerkannten« dürfen nach den EU-Regeln in die für den Antrag zuständigen Länder abgeschoben werden – allerdings nicht nach Griechenland. Denn dort droht ihnen aufgrund fehlender Unterbringungs- und Überlebensmöglichkeiten eine menschenrechtswidrige Behandlung und existenzbedrohliche Notlage. Dies haben deutsche Gerichte in verschiedenen Urteilen bestätigt.
Im Zentrum stand dabei die Frage, ob eine Rückkehr nach Griechenland zumutbar ist oder den Betroffenen dort unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gemäß Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention droht. Laut der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl ist mittlerweile »eine klare Mehrheit« der zuständigen deutschen Gerichte der Auffassung, dass dies auch für alleinstehende, gesunde und arbeitsfähige Männer gilt.
Im Jahr 2022 haben 14 053 Personen in Deutschland einen Asylantrag gestellt, nachdem sie zuvor bereits in Griechenland einen Schutzstatus erhalten hatten. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die meisten von ihnen kamen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak.
Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigte im Jahr 2022 zu 83,7 Prozent einen Schutzbedarf der »Anerkannten« in Deutschland. Allerdings wird dabei meist nur ein subsidiärer Schutz oder Abschiebungsschutz erteilt. In 1211 Fällen ging das BAMF hingegen davon aus, dass den Betroffenen in Griechenland keine unmenschliche Behandlung droht.
»Wie erwartet, bestätigte das Gericht die allgemeinen Schwachstellen des griechischen Asylsystems«, kommentiert der Flüchtlingsrat aus Sachsen-Anhalt die Entscheidung des Magdeburger Verwaltungsgerichts. Demnach hätten die Richter die Befriedigung elementarer Bedürfnisse des Klägers als nicht gewährleistet gesehen.
»Es ist seit Langem bekannt und vielfach dokumentiert, dass anerkannten Geflüchteten in Griechenland Obdachlosigkeit, Hunger, medizinische Unterversorgung und Verelendung drohen. Dass deutsche Behörden trotzdem immer wieder Menschen in diese Verhältnisse abschieben, ist verantwortungslos und unmenschlich«, sagt auch Clara Bünger, die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag auf Anfrage des »nd«.
Allerdings arbeitet die Bundesregierung daran, die Verhältnisse in Griechenland zu verbessern, um vermehrt dorthin abschieben zu können. Hierzu hatten Berlin und Athen 2021 eine gemeinsame Absichtserklärung zur Verbesserung der Lebensbedingungen für dort anerkannte Flüchtlinge unterzeichnet. Dafür soll die Bundesrepublik 50 Millionen Euro angeboten haben. Im März 2022 soll es eine Einigung zu wesentlichen Punkten des Vorhabens gegeben haben. Einzelheiten zu dessen Umsetzung konnte die Bundesregierung auch im Februar dieses Jahres aber noch nicht mitteilen.
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