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Kontrollen zu Tschechien und Polen: Aufruf zum Rechtsbruch
Matthias Monroy zur Kontrolle deutscher EU-Binnengrenzen
Vor 38 Jahren haben die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande das Schengener Abkommen unterzeichnet. Dieser historische Vertrag regelt den schrittweisen Abbau aller Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsparteien. Alle später hinzugekommenen EU-Staaten sowie Island, Norwegen und die Schweiz sind daran gebunden.
Als »Hüterin der Verträge« muss die EU-Kommission Verstöße gegen das Schengener Abkommen verfolgen. Vorübergehende Ausnahmen waren jedoch schon immer möglich, etwa um bei Gipfeltreffen anreisende Demonstranten zurückweisen zu können. Die in Deutschland und anderen Ländern ab 2015 eingeführten und halbjährlich verlängerten Kontrollen der Binnengrenze können jedoch kaum als »vorübergehend« bezeichnet werden. Sie sind rechtswidrig und müssten deshalb auch in Bayern wieder abgeschafft werden.
Das Drängen von CDU, CSU, AfD und der rechtslastigen Deutschen Polizeigewerkschaft auf Grenzkontrollen in Ostdeutschland ist also ein Aufruf zum Rechtsbruch. Es ist korrekt und gehört zu ihrer Aufgabe, dass die Bundesinnenministerin dem Gepolter standhielt und lieber die gängige Rechtsprechung befolgt.
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Schutzsuchende lassen sich mit einem Schlagbaum in Deutschland ohnehin nicht aufhalten: Die dort Angetroffenen dürfen, sofern sie Asyl beantragen möchten, nicht zurückgewiesen werden. Rechtlich möglich ist dies allenfalls, wenn die Menschen bereits in einem anderen EU-Staat ein solches Ersuchen gestellt haben. Um einen Asyl-Doppelantrag festzustellen, braucht es aber keine Polizei an den EU-Binnengrenzen, sondern es genügt ein Blick der zuständigen Asylbehörde in den Computer.
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