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Kein Ausgleich für Folter der USA an Irakern
Human Rights Watch: Kein Geld für irakische Folteropfer
Nach dem Einmarsch in den Irak im Jahr 2003 hielten die USA und ihre Verbündeten bis 2009 geschätzt rund 100 000 Iraker fest. Menschenrechtsorganisationen haben die Folter und andere Misshandlungen durch US-Truppen im Irak genau dokumentiert. Die Opfer, die die Misshandlungen überlebt haben, suchen seit Jahren die Öffentlichkeit, um zu berichten, was sie erleben mussten, erhalten aber kaum Anerkennung von der US-Regierung und keine Wiedergutmachung.
Human Rights Watch (HRW) hat am Montag einen Bericht veröffentlicht, wonach die US-Regierung keine Entschädigung gezahlt hat an die Iraker, die in Abu Ghraib oder anderen von der US-Armee betriebenen Gefängnissen im Irak festgehalten wurden.
Teller und Rand ist der nd.Podcast zu internationaler Politik. Andreas Krämer und Rob Wessel servieren jeden Monat aktuelle politische Ereignisse aus der ganzen Welt und tischen dabei auf, was sich abseits der medialen Aufmerksamkeit abspielt. Links, kritisch, antikolonialistisch.
HRW hat sich nach eigenen Angaben im Juni an das US-Verteidigungsministerium gewandt und um Informationen über die Entschädigung überlebender Folteropfer im Irak gebeten. Eine Antwort sei nie gekommen, so HRW.
Die Regierung von George W. Bush hatte dem US-Kongress mitgeteilt, dass alle Iraker, die »schwere und brutale Misshandlungen durch einige wenige Angehörige der Streitkräfte der Vereinigten Staaten« erlitten hätten, Anspruch auf Entschädigung haben würden. Dem Bericht vom Montag zufolge wurde diese Entschädigung jedoch nie gewährt, so die Nachrichtenwebsite Middle East Eye.
»20 Jahre später haben Iraker, die von US-Angehörigen gefoltert wurden, immer noch keinen klaren Weg, um eine Klage einzureichen oder irgendeine Art von Wiedergutmachung oder Anerkennung von der US-Regierung zu erhalten«, sagte Sarah Yager, HRW-Direktorin in Washington, in einer Erklärung.
»US-Beamte haben angedeutet, dass sie es vorziehen, die Folter in der Vergangenheit zu lassen, aber die langfristigen Auswirkungen der Folter sind immer noch eine tägliche Realität für viele Iraker und ihre Familien.«
Das Folterverbot gelte absolut, so HRW – nach innerstaatlichem US-Recht, den Genfer Konventionen von 1949 und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter sowie dem Völkergewohnheitsrecht.
Zwischen April und Juli 2023 hat HRW nach eigenen Angaben Taleb Al-Madschli, einen ehemaligen Häftling des Abu-Ghraib-Gefängnisses, befragt sowie drei Personen, die über seine Inhaftierung und seinen Zustand nach der Freilassung Bescheid wussten und anonym bleiben wollten.
Die Menschenrechtsorganisation befragte auch einen ehemaligen US-Richter, der 2003 in Bagdad diente, ein ehemaliges Mitglied der irakischen Hochkommission für Menschenrechte sowie Vertreter von drei Nichtregierungsorganisationen, die sich mit dem Thema Folter befassen. HRW prüfte auch Medien- und NGO-Berichte sowie Dokumente der US-Regierung, darunter Untersuchungen des US-Verteidigungsministeriums über mutmaßliche Misshandlungen von Häftlingen.
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