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Forderungen der Bundesländer: Zwangsarbeit für Geflüchtete
Die Bundesländer wollen Asylbewerber*innen zum Arbeiten verpflichten – der Bund will schneller abschieben
Die Bundesländer wollen bei der am Donnerstag beginnenden Ministerpräsidentenkonferenz eine Verpflichtung von Asylbewerber*innen zu gemeinnütziger Arbeit sowie eine mögliche Umstellung des Regelbedarfs auf Sachleistungen als Forderungen an den Bund beschließen. Mit einer zügigeren Arbeitsaufnahme solle die Integration verbessert werden, hieß es in der unter der Federführung Niedersachsens erstellten und – auch von den SPD-regierten Ländern mitgetragenen – Beschlussvorlage der Länderkonferenz.
»Das ist politisch total fehlgeleitet«, sagt Matthias Lehnert, Rechtsanwalt für Migrationsrecht, zu »nd«. Integrationspolitisch sei es viel sinnvoller, wenn Geflüchtete Sprachkurse, qualifizierende Leistungen und letztlich ganz normale Arbeitsverträge sowie ein richtiges Gehalt bekämen, als beispielsweise zum Hecken schneiden gezwungen zu werden. Rechtlich ermöglicht das Asylbewerberleistungsgesetz den Kommunen bereits, Geflüchtete für eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde zum Arbeiten zu verpflichten und die Ablehnung solcher Arbeit durch Leistungskürzung zu sanktionieren. »Das ist ausgrenzend«, findet Lehnert. Es bediene das Vorurteil, Geflüchtete seien faul.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), die sich auch für beschleunigte Abschiebungen aussprach, begründet die Forderung damit, dass viele Kommunen durch die Aufnahme von Geflüchteten überlastet seien. »Sie brauchen eine Atempause«, so Schwesig zur »Rheinischen Post«. Wie ein Arbeitszwang die Kommunen entlasten soll, »kann ich mir nicht erklären«, sagt Lehnert dazu. Deren Belastung bestehe ja eher darin, Unterkünfte für Geflüchtete zu stellen.
Zudem fordern die Länder bessere Möglichkeiten zur Umstellung der Leistungen für Asylsuchende auf Sachleistungen und bargeldlose Zuwendungen. Unter anderem spricht sich Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) dafür aus, Asybewerber*innen ohne eigenem Einkommen Bezahlkarten statt Bargeld zu geben, auch um zu verhindern, dass Geld ins Ausland abfließe. »Das würde eine unterschiedliche Klassifizierung von Menschen bedeuten«, sagt Rechtsanwalt Lehnert.
Und das politische Ziel – »einen Beitrag zur Reduzierung von Fehlanreizen für irreguläre Migration zu leisten«, wie es in der Beschlussvorlage der Länder heißt – werde damit nicht erreicht. Zudem seien solche bargeldlosen Leistungen angesichts der unzureichenden Digitalisierung in Deutschland mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Bei den Vorschlägen handle es sich um »Symbolpolitik«, die den Alltag von Asylbewerber*innen einschränke, »aber nicht mal den Rechten was bringt«, so Lehners Fazit.
Währenddessen will die Bundesregierung in einem Doppelschritt sowohl die Beschäftigungsmöglichkeiten von Geflüchteten als auch Abschiebeverfahren erleichtern, wie Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) am Mittwoch mitteilte. Die Herausforderungen der Kommunen seien »eine ernsthafte Belastungsprobe für den Zusammenhalt in unserem Land«. Deshalb soll laut dem neuen Migrationspakt vor allem die »Rückführung von Straftätern« vereinfacht werden. Bei Mitgliedern krimineller Vereinigungen soll schon der Beleg der Mitgliedschaft ausreichen.
Hauptziel eines Gesetzentwurfs von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist es, die Zahl an Abschiebungen, die im letzten Moment scheiterten, zu reduzieren. Damit haben die Behörden mehr Zeit zur Vorbereitung einer Abschiebung haben, soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage verlängert werden. Ermöglicht werden soll zudem die Durchsuchung von Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen, um die Identität von Ausländer*innen zweifelsfrei klären zu können.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat Union und Bundesländer zu einem Spitzengespräch zum »Deutschlandpakt« gebeten. Freitagabend sind CDU-Chef Friedrich Merz sowie die Ministerpräsidenten-Vertreter Boris Rhein (CDU) und Stephan Weil (SPD) eingeladen. Mit dpa
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