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Brandenburger Landtag: Das große Zittern
Das »Brandenburg-Paket« der Landesregierung könnte verfassungswidrig sein
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Klima-Sondervermögen der Bundesregierung für verfassungswidrig befunden hat, wachsen in Brandenburg die Befürchtungen, dass eine ähnliche Konstruktion – das sogenannte Brandenburg-Paket mit einem Volumen von zwei Milliarden Euro – ebenfalls verfassungswidrig sein könnte. Ein Eilantrag der AfD dagegen wurde zwar vom Landesverfassungsgericht abgelehnt, die Entscheidung in der Hauptsache steht aber noch aus.
Vor diesem Hintergrund sieht Linke-Fraktionschef Sebastian Walter die Lösung darin, die Schuldenbremse auf Bundes- und Landesebene aufzuheben. Er forderte am Dienstag Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) auf, sich im Bund dafür stark zu machen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fürchtet Walter um die zugesagten Unterstützungen für die Lausitz. »Die Schuldenbremse ist das Dümmste, was man beschließen konnte.« Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Michael Kellner (Grüne) habe negative Auswirkungen für die Raffinerie in Schwedt und die Lausitz an die Wand gemalt.
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Das nahm für die Grünen auch der Abgeordnete Thomas von Gizycki ernst. Die vom Gericht gestrichenen 60 Milliarden Euro »brauchen wir dringend, um das Land zu reformieren«, sagte er. Davon würden die Investitionen in Eisenhüttenstadt und die geplante Wasserstoffproduktion abhängen. Er brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass möglichst schnell Klarheit dazu hergestellt wird, wie das Geld ersetzt werden kann. »Wir müssen die 60 Milliarden irgendwo hernehmen.« Eine ähnliche Gefahr für das Brandenburg-Paket sehe er aber nicht, dies sei im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg geschaffen und gut begründet worden.
Laut Verfassung darf sich der Staat nur neu verschulden, wenn eine bestehende Notlage keinen anderen Weg zur Behebung zulässt. Von dieser Notlageerklärung wurde während der Corona-Zeit auf Bundes- und Landesebene großzügig Gebrauch gemacht. Nun hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass eine solche Notlage nicht unbegrenzt ausgesprochen werden kann, sondern jährlich neu beschlossen werden muss.
Die Notlage für 2023 und 2024 sei vom Landtag in Brandenburg längst erklärt worden, sagte CDU-Fraktionschef Jan Redmann. Dass dies aber jährlich neu beschlossen werden müsste, könnte genauso Probleme bereiten wie die Forderung, dass solche Maßnahmen in engem Sinne zur Behebung der genannten Notlage dienen müssten.
Für die SPD erklärte der parlamentarische Geschäftsführer Ludwig Scheetz, dass »die Schuldenbremse so nicht funktioniert«. Die Auswirkungen der Gerichtsentscheidung seien abschließend noch gar nicht bewertbar, es sei gut möglich, dass nicht nur 60 Milliarden weniger zur Verfügung stünden, sondern 211 Milliarden. Da müsse es Lockerungen geben. Deutschland tue sich keinen Gefallen damit, dem Verfall seiner Infrastruktur weiter zuzuschauen. Er forderte eine Debatte dazu, »wie der Staat in Krisenzeiten funktioniert«, ferner Augenmaß und die Beibehaltung des Zieles, »den investiven Teil zu stärken«.
Für die parlamentarische Gruppe der Freien Wähler verlangte der Abgeordnete Péter Vida, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ernst zu nehmen und die Auswirkungen auf Brandenburg zu benennen. Hier helfe Sturheit nicht weiter. Laut AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt müssen Maßnahmen, die mit einer Notlage begründet sind, aus Sicht der Justiz mit ihrer Abhilfe in einem engen Zusammenhang stehen. Wenn der Ukraine-Krieg die Notlage darstelle und man mit den neuen Schulden Schwimmbäder planen wolle oder Elektrosäulen baue, dann sehe er diesen Zusammenhang nicht. »Hier wurde einfach ein Schattenhaushalt aufgemacht«, erklärte er bezogen auf das Brandenburg-Paket. Um Geld für relevante Bereiche zu sichern, empfahl Berndt, nicht weiter die Staatsapparatur aufzublähen.
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