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Haushalt 2023: Rettung per Notlage
Beim Nachtragshaushalt greift die Ampel in die Trickkiste
Die Ausrufung einer »außergewöhnlichen Notsituation« soll Deutschlands akute staatliche Finanzmisere beheben, zumindest in diesem Jahr. Dies ist laut Grundgesetz die einzige Möglichkeit, die Schuldenbremse auszusetzen. Nach den beiden Pandemiejahren und dem ersten Ukraine-Kriegsjahr gilt dies auch für 2023, meinen die Koalitionsspitzen ausnahmsweise ohne Dissens. Doch glaubwürdig klingt das, was im jetzt beschlossenen Nachtragshaushalt festgehalten ist, nicht. Schließlich hat man die Notlage erst in dem Moment bemerkt, als das Verfassungsgericht mit seinem Urteil für fiskalische Probleme gesorgt hatte.
Wenn eine Ausnahmesituation zum Normalfall wird oder, formal ausgedrückt, die Ausnahme zur Regel, stimmt eindeutig etwas mit der Regel nicht. Vor diesem Problem können sich die Ampel-Parteien, aber auch die CDU-geführten Landesregierungen mit Blick auf die kommenden Jahre jetzt nicht mehr drücken. Mit Fiskalregeln, die Investitionen in die Zukunft unmöglich machen, beraubt sich jeder Staat seiner Handlungsfähigkeit. Wie paradox die Lage ist, zeigt ja gerade das Motto des aktuellen Haushaltsmövers: Rettung per Notlage.
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