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Das Urteil steht fest
Matthias Monroy zur Straflosigkeit der Polizei beim Gipfelprotest
Der Verfolgungswille gegen G20-Gipfelgegner ist ungebrochen: 964 Verfahren wurden bereits gegen 1286 Beschuldigte geführt, ein Ende ist nicht abzusehen. Am 18. Januar soll der dritte Rondenbarg-Prozess wegen schweren Landfriedensbruchs beginnen, laut Staatsanwaltschaft als »gemeinschaftliche Tat« begangen, ohne dass Angeklagten Straftaten zugeordnet würden.
Im Gegensatz dazu bleiben Polizeimaßnahmen ohne Konsequenzen: Zum Gipfel wurde die Versammlungsfreiheit drastisch eingeschränkt, Demonstrationen grundlos angegriffen, Protestcamps sogar behindert, nachdem sie gerichtlich durchgesetzt worden waren. Polizeigewalt gab es massenhaft, doch kein einziger Beamter wurde angeklagt. Nun hat die Staatsanwaltschaft das letzte Verfahren dazu eingestellt.
Unterm Strich waren auch die Rechtsbrüche beim G20-Gipfel eine »gemeinschaftliche Tat« von Polizei und Justiz in Hamburg, eingefädelt vom Innensenator, umgesetzt vom Polizeiführer, gedeckt vom heutigen Bundeskanzler. Auch wenn es nie vor Gericht landet: Aus aktivistischer Perspektive steht dieses Urteil fest.
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