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Illegale Böller in Brandenburg: Rücksicht statt Krankenhaus
Landesregierung und Polizei in Brandenburg warnen vor dem Kauf illegaler Pyrotechnik zum Jahreswechsel
Bei den einen steigt die Vorfreude, bei anderen wächst die Sorge: Am Donnerstag startet in Deutschland der diesjährige Verkauf von Pyrotechnik für Feierlichkeiten rund um Silvester. Auch in Brandenburg werden vom 28. bis zum 30. Dezember Böller, Raketen und Feuerwerksbatterien in den Regalen zu finden sein.
Während das Nachbarland Berlin sich mit dem größten Polizeieinsatz an Silvester seit Jahrzehnten und sogenannten Böllerverbotszonen für den Jahreswechsel wappnet, hat die Brandenburger Landesregierung keine zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Innenminister Michael Stübgen (CDU) und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) rufen allerdings zur Vorsicht auf.
»Das bedachte Abfeuern von zugelassenen Feuerwerkskörpern ist ein unbedingtes Muss, um nicht im Krankenhaus ins neue Jahr zu starten«, wird Stübgen in einer Mitteilung am Mittwoch zitiert. Die Gefahr selbstgebauter und nicht zertifizierter Raketen könne schnell unterschätzt werden. Die »verstörenden Bilder« aus der Silvesternacht zeigten dies jedes Jahr aufs Neue.
Generell, erinnert Stübgen, sei die Einfuhr und der Handel mit nicht zugelassener Pyrotechnik in Deutschland verboten. »Seien sie vorsichtig im Gebrauch von Feuerwerk, zünden Sie nur zugelassene Raketen und Böller«, appelliert er. Vernünftiges Handeln komme nicht nur den Liebsten, sondern auch Mitmenschen und Einsatzkräften zugute.
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Umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik kündigt das Brandenburger Gesundheitsministerium an: Auch in diesem Jahr seien umfangreiche Prüfungen durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit geplant.
»Für den Handel gilt, dass der Verkauf von Raketen und Böllern nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt ist«, teilt Nonnemacher mit. Beim Kauf solle darauf geachtet werden, dass Feuerwerkskörper mit einer CE-Kennzeichnung und einer Registrierungsnummer versehen seien. Die Sicherheit der Menschen stehe bei den Kontrollen im Mittelpunkt, so Nonnemacher. »Die Belastung der Krankenhäuser und Rettungsdienste ist derzeit überdurchschnittlich hoch.«
Grundsätzlich gilt: Pyrotechnik darf nicht in der Nähe von Tankstellen, Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Fachwerkhäusern und Gebäuden gezündet werden, die mit Reet gedeckt sind. Zudem sind diejenigen, die Feuerwerkskörper abbrennen, verpflichtet, die verbliebenen Reste zu entsorgen.
Entsprechende Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen bis zu 50 000 Euro geahndet. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren nach sich ziehen. Werden Leib und Leben eines anderen gefährdet oder Gegenstände von bedeutendem Wert, drohen sogar bis zu fünf Jahre.
Wie die Brandenburger Polizei »nd« mitteilt, kam es während der vergangenen Silvesternacht in Brandenburg nur vereinzelt zu Angriffen mit Pyrotechnik auf Polizist*innen. Rund 600 Mal seien die Einsatzkräfte ausgerückt, ohne dass sich dabei ein örtlicher Schwerpunkt herausgestellt habe.
Neben mehreren durch Pyrotechnik verursachten Bränden kam es laut den Behörden jedoch zu einer Sprengstoffexplosion in Egsdorf (Dahme-Spreewald), bei der zwei Menschen schwer verletzt wurden. Das Polizeipräsidium gibt an, auch in diesem Jahr zahlreiche zusätzliche Einsatzkräfte eingeplant zu haben.
Verstärkte Kontrollen kündigt zudem das Ordnungsamt in Cottbus an. Die Sprecherin der Stadt Frankfurt (Oder) sagt, man sei bisher kaum mit Pyrotechnik außerhalb des erlaubten Zeitraums vom 31. Dezember bis zum 1. Januar konfrontiert worden. Veranstaltungen wie das alljährliche Familienfeuerwerk in Wittstock (Ostprignitz-Ruppin) sollen in Brandenburg dazu beitragen, dass Menschen privat weniger Böller und Raketen zünden. mit dpa
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