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Gleisdreieck: Ab jetzt planen ohne Drohkulisse

Gutachten hält Schadensersatzklauseln im Rahmenvertrag zum Gleisdreieck für ungültig

Investorenwunsch für's Gleisdreieck: Mit Schadensersatzklauseln abgesicherte geplante Bürotürme
Investorenwunsch für's Gleisdreieck: Mit Schadensersatzklauseln abgesicherte geplante Bürotürme

Es schien, als wäre die Entwicklung alternativlos: Am Gleisdreieckpark sollen Bürotürme entstehen, sieben Stück, bis zu 90 Meter hoch. Der Senat befürworte das »Urbane Mitte« genannte Projekt, der Bezirk sieht sich dazu verpflichtet. Denn in einem 2005 geschlossenen Rahmenvertrag war Investoren eine hohe bauliche Auslastung auf den Grundstücken zugesagt worden, im Gegenzug dafür, dass auf den ehemaligen Bahn-Grundstücken 2011 der Gleisdreieckpark entstehen konnte. Würde der Bezirk keinen entsprechenden Bebauungsplan aufsetzen, sollten laut Vertrag Schadensersatzzahlungen von bis zu 150 Millionen Euro fällig werden.

Doch jetzt die überraschende Wende: Ein vom Bezirk in Auftrag gegebenes Gutachten, das dem »nd« vorliegt, kommt zum Schluss, dass der Entschädigungsmechanismus des Rahmenvertrags ungültig ist, weil er gegen das Verbot der unzulässigen Planbindung verstößt. Der Bezirk hat jetzt also theoretisch freie Hand, einen Bebauungsplan aufzustellen, der nicht von der Androhung horrender Schadensersatzzahlung überschattet ist.

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Dass der Bezirk sich die Frage der Rechtmäßigkeit des Vetrags überhaupt genauer angeschaut hat, liegt an dem massiven Druck von Anwohner*innen-Initiativen. Bereits im August 2023 war ein von der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck und den Naturfreunden Berlin in Auftrag gegebenes Gutachten zum selben Schluss gekommen. »Wir freuen uns natürlich, dass unser Gutachten im Kern bestätigt wurde«, so Matthias Bauer von der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck im Gespräch mit »nd«.

»Das Gutachten ist auch eine Klatsche für den Senat«, meint Gaby Gottwald, Sprecherin für Stadtentwicklung der Linken in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg zu »nd«. Der Senat habe über Jahre gesagt, die BVV sei ja frei in ihrer Entscheidung, müsse aber eben zahlen. »Diese Story ist jetzt vom Tisch«, so Gottwald weiter. Jetzt könne man Städtebau nach fachlichen Erwägungen machen.

Allem Anschein nach will der Bezirk aber nichtsdestotrotz am Bebauungsplan festhalten. In einer Pressemitteilung von Dienstag heißt es lediglich man werde »in einem nächsten Schritt die Abwägung unter Beachtung des Gutachtens prüfen und die Begründung des Bebauungsplanentwurfes überarbeiten, um eine rechtssichere Festsetzung des Bebauungsplans zu gewährleisten.« Für die Aktionsgemeinschaft zu wenig: Lediglich die Begründung des Bebauungsplans zu ändern, sei zu kurz gegriffen, so Bauer. »Die einzelnen Schritte bei der Erstellung waren bestimmt von der Angst, im Zweifel eine Entschädigung zu zahlen. Das ganze Verfahren war von Anfang an von diesem Fehler infiziert.«

Wie es mit der Bebauung rund um den Gleisdreieckpark weitergeht, wird weiter Gegenstand der Auseinandersetzung sein. »Wir wollen einen Stopp und einen Neustart des Projekts. Damit dann die Flächen auch gemeinwohlorientiert und sozial genutzt werden und gemäß ökologischen Kriterien und mit Rücksicht auf’s Klima gebaut wird«, so Bauer.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen der BVV in Friedrichshain-Kreuzzberg, Sarah Jermutus, geht in eine ähnliche Richtung. Das Vorhaben sei kein Zukunftsmodell für Berlin und schaffe keinen Mehrwert für die Einwohner*innen. »Stattdessen wird großflächig versiegelt und der Gleisdreieckpark in den Schatten von Hochhäusern gestellt. Es braucht mindestens weniger Gebäude, in weniger Höhe.«

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