- Ratgeber
- Digitalisierung im Gesundheitswesen
Elektronische Patientenakte (ePA) für alle bis 2025
Es werden alle Behandlungsdaten, die Medikamente und Laborbefunde gespeichert
Millionen Patientinnen und Patienten sollen wichtige Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bald standardmäßig in einer elektronischen Akte parat haben. Der Bundesrat machte Anfang Februar den Weg dafür frei und ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren. Nach den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen alle gesetzlich Versicherten bis Anfang 2025 die E-Patientenakten bekommen – außer, man lehnt es für sich aktiv ab. Vorankommen soll auch die Forschung mithilfe von Gesundheitsdaten. Das Gesetz regelt außerdem den schon anziehenden massenhaften Einsatz elektronischer Rezepte.
Der Gesundheitsminister machte indes deutlich, dass es um eine Aufholjagd geht, damit das deutsche Gesundheitswesen nach vielen Verzögerungen endlich Anschluss an die Digitalisierung findet. Der Kernpunkt ist, bisher verstreute Behandlungsdaten zusammenzuführen. Das soll Ärzten bessere Behandlungen ermöglichen und vor allem Mehrfachuntersuchungen sowie unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten vermeiden. Die Patienten sollen so auch selbst einen leichteren Einblick bekommen, welche medizinischen Daten es von ihnen gibt.
E-Patientenakte für alle
Für die elektronischen Patientenakten (ePA) soll ein Durchbruch her, und zwar als ein persönlicher Datenspeicher, der einen ein Leben lang begleitet. Als wählbares Angebot wurden E-Akten schon 2021 eingeführt. Bisher hat aber nur etwa ein Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten überhaupt eine solche Akte. Erklärtes Ziel sind 80 Prozent bis 2025, und die Regierung schwenkt dafür auf das Prinzip »Opt-out« um: Die Kassen sollen breit informieren und bis zum 15. Januar 2025 für alle automatisch eine E-Akte einrichten – es sei denn, man widerspricht. Private Krankenversicherungen können demnach auch E-Akten anbieten.
Abrufbar sein soll die E-Akte mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Krankenkassen. Was Ärzte einstellen und wer worauf zugreifen kann, soll man selbst festlegen können. Zuerst soll eine Medikamenten-Übersicht nutzbar sein, folgen sollen unter anderem Laborbefunde. Bei einem Wechsel der Krankenkasse kann man die Daten mitnehmen. Ohne Smartphone soll man die ePA laut Bundesgesundheitsministerium in ausgewählten Apotheken einsehen können. Ombudsstellen der Kassen sollen die Versicherten unterstützen, die die ePA nicht per App verwalten. Für die Daten in E-Akten ist wieder ein »Opt-out« geplant: Sie sollen zunächst eine Einstellung für »Datenspenden« bekommen, die man als Patient aber auch ablehnen kann.
Auch Kinder und Jugendliche sollen eine E-Akte bekommen. Einen möglichen Widerspruch erklären würden dann die gesetzlichen Vertreter – also in der Regel die Eltern, die die Akte ihrer Kinder zunächst auch verwalten. Spätestens mit 15 Jahren sollten Minderjährige die ePA dann selbstständig nutzen können.
E-Rezept auf breiter Front
Schon seit 1. Januar 2024 müssen alle Praxen Rezepte standardmäßig digital ausstellen, die auf mehreren Wegen einzulösen sind. Das Gesetz legt dies nun noch einmal ausdrücklich fest. Eigentlich bestand die Pflicht schon ab Anfang 2022, doch ein Start auf breiter Front verzögerte sich wegen technischer Probleme. Inzwischen gibt es einen einfacheren Einlöseweg, bei dem man in der Apotheke die Versichertenkarte in ein Lesegerät steckt. Anstelle der bisherigen rosa Zettel können auch eine spezielle App oder ein ausgedruckter QR-Code genutzt werden, um das Rezept in der Apotheke einzulösen.
Ausgebaut werden Angebote der Telemedizin wie Videosprechstunden, die vor allem in ländlichen Regionen Lücken schließen können. Dafür sollen künftig Regelungen wegfallen, die den Praxen bisher nur für ein begrenztes Angebot eine Vergütung durch die Krankenkassen sicherten. Ausgeweitet werden soll das Angebot bestimmter Gesundheits-Apps, die Patienten auf Rezept bekommen können.
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