Nach 40 Jahren soll das Cannabis-Verbot fallen

Cannabis-Legalisierung ab 1. April 2024 vorgesehen

  • dpa/nd
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Werbung für Cannabis mal ganz anders.
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Die Regelungen seien »ein echter Meilenstein für eine moderne Drogenpolitik, mit der die Prävention gestärkt und der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessert« würden. Von einer »Zäsur in der Drogenpolitik« war die Rede. Denn nach jahrzehntelangen Diskussionen rückt die Legalisierung von Cannabis in Deutschland in greifbare Nähe, nachdem der Bundestag mit klarer Mehrheit eine kontrollierte Freigabe der Droge sowie Besitz und Anbau mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum beschloss. Das Gesetz kommt voraussichtlich am 22. März noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte prinzipiell den Vermittlungsausschuss des Bundestages anrufen und das Verfahren abbremsen.

Was besagt die Neuregelung?

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes fällt das seit mehr als 40 Jahren geltende Cannabis-Verbot. Verkauf und Anbau waren in den 70er und frühen 80er Jahren gesetzlich untersagt worden. Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Erlaubt werden sollen auch nicht-kommerzielle »Anbauvereinigungen« für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Auch soll Cannabis zum 1. April im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden, sodass Ärzte medizinisches Cannabis leichter verschreiben können. Für den Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke würden mehr Möglichkeiten geschaffen.

Angekündigt wurde mit dem Gesetz auch, dass die Präventions- und Aufklärungsarbeit massiv ausgebaut wird. Die Überprüfung der Wirksamkeit der Cannabis-Legalisierung wurde enger gefasst als ursprünglich vorgesehen. Statt erst nach vier Jahren soll die Überprüfung nun stufenweise erfolgen. Eine erste Evaluation soll es bereits nach einem Jahr geben, wobei die Veröffentlichung der Ergebnisse für Ende September 2025 geplant ist. Eine zweite Überprüfung gibt es nach zwei und eine abschließende nach vier Jahren. Dabei soll auch die Expertise des Bundeskriminalamts einbezogen werden. Dabei geht es vor allem darum, ob die Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz greifen. Gegebenenfalls soll dann nachgeschärft werden.

Für und Wider des Gesetzes

Die Gegner der Cannabis-Legalisierung sehen in dem Gesetz »einen schweren Anschlag auf den Jugend- und Gesundheitsschutz« und befürchten, dass die Legalisierung zu mehr Sucht und weniger Sicherheit gerade junger Menschen führen werde. Durch einen gesteigerten Cannabis-Konsum könnte zudem die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden, auch wenn es hier wie beim Alkohol Grenzwerte für den Konsum geben soll.

Ärztepräsident Klaus Reinhardt sprach sich mit Nachdruck dafür aus, die Umsetzung im Bundesrat noch aufzuhalten, indem die Länder das Gesetz in den Vermittlungsausschuss schicken. Neben der Kritik von Medizinverbänden, Rechtsexperten und Innenpolitikern sind aus den Ländern und Kommunen erhebliche Einwände laut geworden, weil die Legalisierung in einer kurzen Frist ab 1. April 2024 greifen soll, was für Länder und Behörden mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden ist.

328 000 Tilgungen erwartet

Dabei geht es um die Kontrolle von Besitzmengen und Abständen beim Kiffen etwa zu Schulen – und nicht zuletzt um eine Amnestie von Verurteilungen für Fälle, die künftig erlaubt sind. Betroffene können bei der Staatsanwaltschaft beantragen, dass entsprechende Einträge im Bundeszentralregister getilgt werden. Gerechnet wird beim Bundesamt für Justiz im ersten Jahr mit 328 000 Tilgungsmitteilungen und Mehrkosten von 1,5 Millionen Euro.  

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