Reform der Betriebsverfassung: Ampel-Flickschusterei

Felix Sassmannshausen über die Reform der Betriebsverfassung

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vorgelegt, der die Vergütung von Betriebsräten neu regelt. Das ist gut, weil sie damit eine Gesetzeslücke schließt und Rechtssicherheit in der betrieblichen Mitbestimmung schafft.

Doch die Regierung flickt damit nur ein kleines Leck, während weiter riesige Löcher klaffen. So wirkt sich ungleich schädlicher auf die Mitbestimmung aus, dass Unternehmen weitestgehend ungestraft mit teils drastischen Methoden gegen unliebsame Betriebsräte vorgehen können. Zwar hatten die Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag versprochen, solche Verstöße gegen die betriebliche Mitbestimmung zu Offizialdelikten zu erklären. Staatsanwaltschaften müssten dann von Amts wegen ermitteln. Doch geschehen ist bislang nichts.

Vieles deutet auf eine erneute Blockade der FDP hin. Und so kann der neue Flicken kaum darüber hinwegtäuschen, dass ein weiteres wichtiges Gesetzesvorhaben der Ampel-Regierung auf Grund zu laufen droht.

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