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Arbeitsschutz in Berlin: Eine Kontrolle in 59 Jahren
Der staatliche Arbeitsschutz kontrolliert auch 150 Jahre nach seiner Einführung nur einen Bruchteil der Berliner Betriebe
»Dort, wo Betriebsinspektionen stattfinden, wird der Arbeitsschutz eingehalten«, sagt Robert Rath. Das sei die zentrale Erkenntnis, die den staatlichen Arbeitsschutz bis heute begründe. Sie gehe auf den Einsatz des ersten staatlichen Fabrikinspekteurs in dem stark von der Industrie belasteten Berlin vor 150 Jahren zurück, sagt Rath.
150 Jahre später kann von einer flächendeckenden Kontrolle noch immer kaum die Rede sein. Der staatliche Arbeitsschutz liegt heute in den Händen des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (Lagetsi). Am Sitz der Behörde, einem ehemaligen Armen- und Arbeiterkrankenhaus im einstigen Arbeiterbezirk Moabit, nehmen das Lagetsi und die Senatsverwaltung für Arbeit den Jahrestag zum Anlass um die Bedeutung des Arbeitsschutzes zu würdigen und das Lagetsi vorzustellen. Robert Rath leitet das Landesamt. Ihm unterstehen 160 Mitarbeiter*innen.
»Der staatliche Arbeitsschutz ist eine Errungenschaft der Arbeiter*innenbewegung«, sagt Senatorin Cansel Kiziltepe (SPD). Im Mittelpunkt stünden die Beschäftigten. Derzeit würden im Rahmen einer Einstellungsoffensive 30 Dienstkräfte durch das Lagetsi selbst ausgebildet.
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Ab 2026 sei Berlin dazu verpflichtet, jährlich fünf Prozent aller Betriebe zu kontrollieren, sagt Kiziltepe. Das geht aus dem Arbeitssschutzkontrollgesetz hervor, welches 2020 nach Bekanntwerden der skandalösen Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie verabschiedet wurde. Wie hoch derzeit die Quote ist, könne er nicht sagen, erklärt Rath. Es würde noch an dem Berechnungsverfahren gearbeitet. Sie liege aber »deutlich darunter«.
Im vergangenen Jahr hatte das Lagetsi 1700 der nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 100 300 in Berlin ansässigen Betriebe mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten kontrolliert. Das entspricht einer jährlichen Kontrollrate von 1,7 Prozent. Nach einfacher Berechnung wird ein Betrieb demnach etwa alle 59 Jahre kontrolliert.
»Wir sind auf Hinweise aus den Belegschaften angewiesen«, sagt Rath, auch wenn die eigeninitiativen Kontrollen im Zentrum der Arbeit seiner Behörde stehen. Betriebe oder Branchenzweige würden systematisch ausgewählt und inspiziert. In der Vergangenheit etwa die Krankentransporte, Lieferdienste oder der Einzelhandel zur Weihnachtszeit. Nach der Inspektion würde dem Unternehmen ein Katalog mit abzustellenden Mängeln zur Verfügung gestellt. Im Idealfall würden die angeregten Maßnahmen umgesetzt. Es käme aber auch vor, dass die Missstände so gravierend sind, dass Betriebsstätten von Seite der Unternehmen lieber geschlossen würden.
Das Lagetsi kontrolliert sämtliche Arbeitsplätze samt Einhaltung der Bestimmungen zu Arbeitszeit, Mutterschutz und Berufskrankheiten. In großen namhaften Unternehmen, die womöglich auch noch gewerkschaftlich erschlossen sind und über einen Betriebsrat verfügen, seien Verstöße weniger häufig anzutreffen. »In kleinen Betrieben geht es dagegen häufig darum, ein initiales Verständnis von Arbeitsschutz herzustellen«, sagt Lagetsi-Leiter Rath.
Am Rande des Pressegsprächs am Lagetsi-Standort weist Micha Klapp, Staatssekretärin für Arbeit, »nd« auf ein jüngst auf EU-Ebene verabschiedetes Gesetz zur Regulierung von Plattformarbeit hin. Die EU will damit das Ausmaß von Scheinselbstständigkeit eindämmen. »Mit einer Umsetzung des Gesetzes würden viele selbstständige Taxifahrer*innen, die ihre Dienste für Uber und ähnliche Unternehmen verrichten, wahrscheinlich in den Angestelltenstatus rutschen.« In der Folge würde der Arbeitsschutz der Fahrer*innen für das Lagetsi zugänglich, sagt Klapp.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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