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Inklusion in Kinderschuhen
Teilhabe ist in Deutschland Ländersache
»Vielfalt ermöglichen – Vielfalt fördern – Vielfalt nutzen« – das ist der Leitantrag der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) diesen Donnerstag und Freitag in Bremen. Dort sollen neue Beteiligungsformate für junge Menschen in besonderen Lebenslagen erörtert und das Thema Inklusion soll in einer »Bremer Erklärung« bearbeitet werden, heißt es gegenüber »nd« aus dem Büro von Claudia Schilling (SPD). Sie ist die Bremer Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. Die Konferenz findet zu einem günstigen Zeitpunkt statt. In Kürze soll Jugendministerin Lisa Paus (Die Grünen) ein neues Gesetz zur Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe verkünden. Auch sie nimmt an der Konferenz teil. Bremen ist seit Jahren als inklusivstes Bundesland bekannt. Zumindest im schulischen Bereich.
Denn der Stand der Inklusion der Länder ist schwer zu vergleichen. Viele Kompetenzen liegen bei den Kommunen. Anhaltspunkte bieten die Schulen. Die Bertelsmann-Stiftung vergleicht aktuelle Zahlen mit dem Stand der Länder im Schuljahr 2008/2009, dem ersten Jahr, in dem Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet hatte. Bis 2015 ging es danach mit der Inklusion schnellen Schrittes voran. Seit einigen Jahren stagnieren die Zahlen. 2023 prüften die Vereinten Nationen die Umsetzung der Konvention und rügten danach insbesondere den Unterricht an deutschen Förderschulen.
Laut der Sozialorganisation Aktion Mensch ist die Exklusionsquote das beste Maß, um die In- und Exklusivität zu vergleichen. Die Exklusionsquote umfasst den Anteil der Schüler*innen mit Förderbedarf, die eine Förderschule besuchen. Die bundesweite Exklusionsquote stagnierte im Schuljahr 2021/2022 bei 4,3 Prozent. Mögliche Erklärungen dafür seien, so die Bertelsmann-Stiftung, wenig Vertrauen in die Qualität von inklusivem Unterricht, eine schlechte Ausstattung der Schulen und die Sorge um die Förderung von Leistungsschwachen und -starken im Unterricht.
Die exklusivsten Länder sind Sachsen-Anhalt, wo 6,6 Prozent der Kinder mit Förderbedarf eine Förderschule besuchen, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit 5,6 Prozent und Sachsen mit 5,4 Prozent. »Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit vielen Facetten. Abhängig von den vorhandenen Strukturen und Rahmenbedingungen braucht es in einzelnen Bereichen länger, in anderen sehen wir gute Fortschritte«, sagt dazu Petra Köpping, die sächsische Staatsministerin für Soziales (SPD) zu »nd«. Auch in Mecklenburg-Vorpommern habe man kürzlich Fortschritte in den Bereichen Bildung, Arbeit und Sport gemacht, heißt es aus dem dortigen Sozialministerium.
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Mark Rackles hat dagegen den Eindruck, dass sich im Bereich Inklusion nicht viel weiterzuentwickeln scheint. Der Berliner Ex-Staatssekretär für Bildung untersuchte 2021 im Auftrag der Deutschen Schulakademie und der Bertelsmann-Stiftung die Zahlen zu Inklusion der Bundesländer. »Der Inklusionsprozess in Deutschland besteht faktisch aus 16 länderspezifischen Transformationsprozessen«, stellt er gegenüber »nd« fest. Der Prozess verlaufe weiterhin schleppend, in großen Flächenländern sei eher eine Verschlechterung festzustellen. Auf einem besonders problematischen Weg sei derzeit Bayern, so Rackles. Dort seien Sonderschulen in »inklusive Schulen« umbenannt und Förderschulen als »Förderzentren« bezeichnet worden – ohne sonst etwas zu ändern.
»Inklusive Bildung ist die Lösung, nicht das Problem«, bewirbt dagegen Christina Marx, Sprecherin der Organisation Aktion Mensch, Inklusion gegenüber »nd«. Inklusive Schulen würden die soziale Integration und Toleranz von Kindern und Jugendlichen verschiedener sozialer und kultureller Hintergründe fördern und die Chancengleichheit aller verbessern. Daher sei es sinnvoll, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen und so früh wie möglich die Verschiedenheit von Menschen erleben – bereits im Kindergarten und später in der Schule.
Auf der JFMK geht es diese Woche auch um die Finanzierung der Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe. Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen sollen unter einem Dach zusammengeführt werden. Das Ziel: bessere Teilhabe, ein treffsichere Beratung der Familien sowie Bürokratieabbau. Dafür lief bis Ende 2023 ein Vorbereitungsprozess des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter Beteiligung von Forschung, Fachöffentlichkeit und einem Selbstvertretungsrat.
Denn seit den 90er Jahren sind die Leistungen in zwei Bereiche aufgeteilt. Ungefähr 100 000 Kinder mit einer seelischen Behinderung erfasst heute das Kinder- und Jugendhilferecht. 260 000 Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung werden dagegen durch die »Eingliederungshilfe« oder die sogenannte Behindertenhilfe abgesichert. Diese Aufteilung widerspricht einerseits den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention und kreiert andererseits einen großen Aufwand für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen.
Das zu ändern, ist keine neue Idee. Die schwarz-rote Große Koalition scheiterte in der vorherigen Legislaturperiode am Widerstand des Bundesrats. Denn die Umstellung bedeutet auch einen Aufwand für die Verwaltung. So ist beispielsweise in Bayern und Nordhrein-Westfalen ein Träger des Landes für die Eingliederungshilfe zuständig. Ändert sich das Gesetz, müssen sich große Behörden umstellen, die für mehrere Städte gleichzeitig verantwortlich sind. Auch die Finanzierung ist noch unklar, darauf verweist Sachsens Sozialministerin Köpping. Dort werden zurzeit die landesrechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes geschaffen. Die weitere Umsetzung würde auf der Grundlage des vom BMFSFJ angekündigten Gesetzentwurfs erfolgen.
Der Vorschlag aus dem BMFSFJ soll noch vor der Sommerpause präsentiert und bis Januar 2028 umgesetzt werden. Wie das aussehen soll? Die Lebenshilfe, ein Selbsthilfeverband für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, der in die Planung des Gesetzesentwurfs zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe eingebunden war, verweist zur Orientierung auf Projekte in Niedersachsen.
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