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Klage gegen BND: Bundesadler im Clinch
Sarah Yolanda Koss zur Klage gegen den Bundesnachrichtendienst
Es mutet an wie ein Rosenkrieg. Im März reichte das Bundespresseamt eine Klage gegen eine Anordnung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, ein. Kelber überwacht die Einhaltung des Datenschutzes. Jetzt verklagt seine Behörde wiederum den Bundesnachrichtendienst (BND). Obwohl, oder gerade weil, er sein Amt nur mehr kommissarisch ausübt. Vergangene Woche wählte der Bundestag seine Nachfolgerin. Ein Scheidungsstreit?
Brisanz hat das Vorgehen allemal. Es ist die erste Klage in der 46-jährigen Existenz des BfDI gegen eine andere Bundesbehörde. Laut Recherchen der »Süddeutschen Zeitung« geht es dabei um ein System, mit dem der BND nicht-deutsche Personen im Ausland überwacht. Kelber wollte dieses im Februar prüfen, der BND habe sich aber geweigert, die entsprechenden Anordnungen vorzuweisen. Auch eine Beschwerde des BfDIs beim Bundeskanzleramt habe daran nichts geändert. Ob eine Datenverarbeitung rechtmäßig erfolgt, sollte nicht die Bundesregierung, sondern ein Gericht entscheiden, bemängelt Kelber. Das will er einklagen.
Recht gibt ihm ein Blick nach Österreich. Dort wurde erst 2023 ein erstes Kontrollgremium für den Nachrichtendienst angelobt. Nicht einmal ein Jahr später offenbarte sich die Verbandelung von Politik und Nachrichtendiensten in einer internationalen Spionagecausa. Kein Vorbild für Deutschland. Umso besser, wenn die hiesigen Behörden sogar gegeneinander ins Feld reiten. Im englischen Rosenkrieg trugen die rivalisierenden Königshäuser stachelige Blumen auf ihren Wappen. Hierzulande sind es Bundesadler.
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