Polizeischuss-Ermittlungen in Mannheim eingestellt

Staatsanwalt in Mannheim attestiert Polizeischützen Notwehr, Gewerkschaft droht nun mit Anzeigen gegen Aktivisten

Die Staatsanwaltschaft hält den Polizeibeamten, der am 23. Dezember 2023 in Mannheim Ertekin Ö. erschoss, für unschuldig. Ein Ermittlungsverfahren, wie es in Fällen tödlicher Polizeigewalt vorgeschrieben ist, wird eingestellt. Der Beschuldigte habe bei dem Einsatz seiner Schusswaffe »in Notwehr und damit gerechtfertigt« gehandelt, heißt es in der Mitteilung der Mannheimer Justiz.

Der 49-Jährige befand sich in einer psychischen Ausnahmesituation und wählte selbst den Notruf, nachdem er sich mit einem großen Küchenmesser selbst verletzt hat. Eine daraufhin am Tatort im Stadtteil Schönau eingetroffene Streife mit drei Beamten wurde von ihm mit einem Messer bedroht. Passanten haben diese Situation gefilmt, die Staatsanwaltschaft will dazu 130 Videos gesichtet haben. Das spätere Opfer hat demnach nach minutenlangem Zureden eine plötzliche Bewegung in Richtung eines der Polizisten gemacht, der daraufhin vier Schüsse auf Herz und Lunge auf den Mann abgab.

»Die Verwirklichung eines Verbrechens« sei laut Staatsanwaltschaft zu befürchten, der Schusswaffeneinsatz deshalb »das erforderliche und geeignete Mittel« dagegen gewesen. Die Abgabe nur eines Schusses und ein Abwarten, »ob dieser bereits die erhoffte Wirkung entfaltet«, sei auf Grund des geringen Abstands zwischen Täter und Opfer nicht zumutbar gewesen, so die Argumentation der Justiz.

Die 18-jährige Tochter des Verstorbenen erklärte dem SWR nach dem Vorfall, ihr Vater habe schon immer psychische Probleme gehabt, dies sei auch der Polizei bekannt gewesen. Die Mutter und auch die Schwester des Mannes hatten die Beamten nach eigener Auskunft während des Einsatzes angefleht, Ö. beruhigen zu dürfen.

In Mannheim gibt es auffällig viele Fälle tödlicher oder übermäßiger Polizeigewalt. Am 10. Mai 2022 schoss ein Beamter einem selbstmordgefährdeten Mann in den Oberschenkel, dieser starb anschließend. Eine Woche zuvor, am 2. Mai, hatten zwei Polizisten den ebenfalls psychisch kranken Ante P. in der Mannheimer Innenstadt zu Boden gedrückt und dabei erstickt. Anfang März hat das Landgericht einen der Beamten wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, ein weiterer Beamter, der wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt war, wurde freigesprochen.

Die anlässlich des Todes von Ante P. gegründete »Initiative 2. Mai« nennt die Begründung zur Einstellung der Ermittlungen im Fall von Ertekin Ö. »lächerlich«. In Mannheim könnten Polizisten offenbar »konsequenzlos töten«. Die Familie des Toten zeigte sich ebenfalls »zutiefst erschüttert und schockiert«.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Entscheidung der Staatsanwaltschaft indes begrüßt. Ihr Vorsitzender Thomas Mohr kündigte auf Facebook außerdem an, gegen neun Personen vorgehen zu wollen, die in sozialen Medien »Hass und Hetze« gegen den Polizeischützen verbreitet hätten. Dem »nd« hatte Mohr bereits erklärt, wegen einer Kundgebung Strafanzeige gegen die Interventionistische Linke Rhein-Neckar erstatten zu wollen. Dabei geht es um ein Transparent mit der Aufschrift »Mannheimer Polizei tötet – Blut an euren Händen – Gerechtigkeit für Ante und Ertekin«.

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