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- Brandanschlag von Saarlouis
Mord an Samuel Yeboah: Gefängnisstrafe für Neonazi gefordert
Im Prozess zum rassistischen Mord an Samuel Yeboah plädierten Bundesanwaltschaft und Nebenklage
Wenn man dem Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann Glauben schenken kann, könnte das Urteil bereits feststehen: Der zweite Prozess um den rassistischen Mord an Samuel Yeboah, der vor fast 33 Jahren bei einem Brandanschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft in Saarlouis qualvoll verbrannte, werde mit einem Freispruch enden. »Wir plädieren hier in einer besonderen Situation«, sagte Hoffmann am Montag zu Beginn seines Schlussvortrags im Koblenzer Oberlandesgericht. Der Staatsschutzsenat habe sich offensichtlich bereits entschieden. »Aber wir«, sagte Hoffmann, »halten diese Entscheidung für falsch.«
Im ersten späten Prozess um den Mord an dem jungen Ghanaer war der einstige Neonazi-Skinhead Peter Werner S., heute 53 Jahre alt, zu einer Jugendstrafe von knapp sieben Jahren verurteilt worden. Seit Februar wird auch gegen seinen Freund Peter St. verhandelt, den langjährig unangefochtenen Anführer der Neonazi-Szene in der saarländischen Kleinstadt.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen »psychische Beihilfe« vor, weil er den Haupttäter in seinem Tatentschluss bestärkt habe. Und obwohl das Gericht den Angeklagten schon vor fast vier Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen hat, weil es keinen »dringenden Tatverdacht« mehr sah, ist die Anklagebehörde von seiner Schuld nach wie vor überzeugt: Sechseinhalb Jahre Gefängnis forderte Oberstaatsanwalt Malte Merz am Montag.
Knackpunkt ist die Bewertung eines Kneipengesprächs, das der bereits verurteilte Peter Werner S., der derzeit angeklagte Peter St. und ein dritter damaliger Neonazi am Abend vor der Tat führten. Die Männer sollen damals über Brandanschläge auf Geflüchtetenunterkünfte geredet haben, wie es sie zu Beginn der neunziger Jahre insbesondere im Osten Deutschlands gab. Und irgendwann soll der Neonazi-Führer sinngemäß gesagt haben: »Hier müsste auch mal so was passieren.« So hat es Heiko S., der dritte Mann beim braunen Besäufnis, als Hauptbelastungszeuge berichtet.
Vor Gericht machte er allerdings einen doppelten Rückzieher: Zum einen bestritt er, sich auch an die ausdrückliche Aufforderung, dass »so was brennen« müsste, erinnern zu können. Der Polizei hatte er das zunächst so gesagt. Und zum anderen behauptete er, den Satz lediglich als allgemeinen Aufruf zu »Randale« verstanden haben.
Nach Überzeugung von Bundesanwaltschaft und Nebenklage hat sich durch diese Zurückhaltung des Hauptbelastungszeugen indes gar nichts verändert. Denn: Es komme auf den Kontext an, in dem der fragliche Satz gefallen sei. Wenn sich militante Neonazis über Brandanschläge unterhalten und wenn ihr Anführer, dessen Wort für seine Gefolgsleute damals Befehl war, wie etliche Szene-Angehörige vor Gericht bestätigten, in diesem Zusammenhang zum Handeln auffordert, dann sei das eindeutig. Auch ohne das Wort »brennen«.
Dass es nur um »Randale« gegangen sein soll, sei verharmlosend und wenig glaubhaft, betonte Nebenklageanwalt Björn Elberling. Und: »Der Zeuge hatte zwei gute Gründe für eine wahrheitswidrige Aussage.« Zum einen habe er immer noch Angst vor dem Angeklagten. Zum anderen – und das vor allem – versuche er offenbar, sich wegen seiner Beteiligung an dem verhängnisvollen Kneipenabend selbst vor Strafverfolgung zu schützen.
Anders als die Bundesanwaltschaft findet Elberling, dass Peter St. nicht nur wegen Beihilfe, sondern, schwererwiegend, wegen Anstiftung zum Mord zu verurteilen sei. »Das ist jenseits vernünftiger Zweifel nachgewiesen.« Einen konkreten Strafantrag stellten die Nebenklagevertreter*innen aber nicht. Stattdessen beantragten sie, erneut in die Beweisaufnahme einzutreten: Um Peter St. verurteilen zu können, müsse noch die Haupttat, also der mörderische Brandanschlag am 19. September 1991, im Prozess erörtert werden. Dass der Senat darauf verzichtet hat, ist der deutlichste Hinweis auf den zu erwartenden Freispruch.
Am Dienstag dürfte Verteidiger Wolfgang Stahl eben diesen Freispruch in seinem Plädoyer fordern. Eine Woche später soll das Urteil verkündet werden.
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