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- Resolution gegen Antisemitismus
Kunst- und Wissenschaftsfreiheit adé!
Kommt die geplante Bundestagsresolution gegen Antisemitismus, entscheidet demnächst womöglich der Verfassungsschutz, wer Förderungen bekommt
Schon wieder soll der vermeintliche Kampf gegen Antisemitismus herhalten, um Kunst- und Wissenschaftsfreiheit einzuschränken – am Rechtsweg vorbei. Eine geplante Bundestagsresolution von Ampel und CDU will Fördermittelvergabe an eine Antisemitimus-Prüfung nach der umstrittenen IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus koppeln. Prüfen soll womöglich der Verfassungsschutz.
Zunächst mag das richtig klingen: Wer antisemitisches Gedankengut verbreitet, sollte dafür nicht auch noch Geld vom Staat bekommen. Hier gibt es aber zwei Probleme: Erstens sind präventive Gesinnungsprüfungen dieser Art grundsätzlich nicht verfassungskonform. Und zweitens ist die IHRA-Definition so vage formuliert, dass damit die Tore für Machtmissbrauch geöffnet würden – indem etwa Kritik an der israelischen Regierung durch politisch unliebsamer Gruppen als antisemitisch gewertet wird. Genau deshalb heißt es in der Definition explizit, sie sei nicht rechtlich bindend. Daran ist schon die geplante Antisemitismus-Klausel des Berliner Kultursenators Joe Chialo gescheitert – die juristischen Bedenken waren zu groß.
Was per Gesetz nicht geht, versucht man auf anderem Wege: Eine Resolution ist nämlich nur eine Meinungsäußerung des Parlaments und nicht rechtsbindend. Wie aber schon die BDS-Resolution gezeigt hat: De facto setzen deutsche Institutionen diese Empfehlungen trotzdem um – meist aus vorauseilendem Gehorsam. Wenn jetzt auch noch der Verfassungsschutz in Spiel gebracht wird, heißt es in Deutschland bald: Kunst- und Wissenschaftsfreiheit adé!
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