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Solidarität mit rechtem »Compact«-Magazin reicht bis zu »Linken«
Anschlagspläne oder Fantasien im direkten Umfeld von Elsässer
Auch mehr als eine Woche nachdem Bundesinnenministerin Nancy Faeser das extrem rechte »Compact«-Magazin verboten hat, hält die Debatte über das Verbot an. Die Innenministerin hat das Unternehmen nach dem Vereinsgesetz verboten. Nicht nur Compact-Unterstützer*innen fragen sich, ob das so geht und ob nicht durch diesen Kniff die Pressefreiheit ausgehebelt wurde.
Juristisch ist die ganze Sache nicht so leicht zu bewerten, wie etwa mehrere Beiträge im Verfassungsblog zeigen. Sandra Lukosek die zu Vereinsverboten promoviert hat, zeichnet auf dem Fachportal die bisherige Praxis der Vereinsverbote in Deutschland nach und hält das Verbot von »Compact« für vergleichbar mit verschiedenen Verboten von Medienunternehmen, denen das Innenministerium attestierte, zur kurdischen PKK zu gehören. Andere vergleichbare Verbote seien die des neonazistischen Portals Altermedia und von linksunten.indymedia. Das »Compact«-Verbot reiht sich für die Juristin in diese Verbote ein. Es dränge sich »kein offensichtlicher Unterschied im Vorgehen der Verbotsbehörde auf«. Alle Verbote zielten nicht nur darauf ab, dass die entsprechenden Medien nicht weiterverbreitet würden, sondern auch darauf, die dahinter steckenden Vernetzungs- und Organisationsbemühungen zu stoppen. Das Vorgehen des Innenministeriums sei grundsätzlich nicht zu beanstanden.
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Ein grundsätzliches Problem mit dem »Compact«-Verbot sieht auch Kathrin Groh nicht. Die Professorin für Verwaltungsrecht schlägt in einem Beitrag für den Verfassungsblog allerdings vor, dass man das Verbot von Medienunternehmen dem von Religionsgemeinschaften gleichstellt. Dadurch müsste ein Verbot sorgfältiger geprüft werden als Verbote von normalen Vereinigungen.
Wenig Interesse an genauen Prüfungen und juristischen Spitzfindigkeiten hat man in der extremen Rechten. Einigkeit besteht darin, das Verbot abzulehnen. Doch während Einzelne an Erfolge bei einer Klage gegen das Verbot glauben, haben andere die Zukunft von »Compact« schon abgeschrieben. Sie nutzen das Verbot für weitere Agitation gegen Politik und Justiz. Akteure der Neuen Rechten wie Götz Kubitschek, dessen Netzwerk aus dem Institut für Staatspolitik und dem Antaios-Verlag auch als verbotsgefährdet gilt, geben sich betont gelassen und betonen offensiv, dass ihnen ein Verbot nichts anhaben könne, weil sie darauf vorbereitet seien und sich nun mal für ein Leben als Staatsfeind entschieden hätten. Andere Akteure der extremen Rechten sehen das Compact-Verbot als Warnschuss für die AfD und ihre Jugendorganisation.
Dass »Compact« nicht nur wegen der Zeitungsproduktion verboten wurde, geht aus der Verbotsverfügung des Innenministeriums vor. Darin ist zu lesen, dass ein AfD-Kommunalpolitiker, der für »Compact« »hausmeisterähnliche Tätigkeiten« ausgeübt hat, gegenüber Jürgen Elsässer gesagt hat, dass er mit seiner Pistole Robert Habeck ein Auge »ausschießen« wolle. Für das Innenministerium ein Beweis, wie gut die Agitation von »Compact« funktioniert und welche Pläne sich aus ihr entwickeln. Der ehemalige »Compact«-Chefredakteur Jürgen Elsässer bestreitet, dass die Anschlagspläne ihm gegenüber geäußert wurden. Bei der Staatsanwaltschaft Potsdam wird allerdings wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat gegen den »Compact«-Hausmeister ermittelt.
Ein Treffen, bei dem man bestimmt weiter über den Sturz des »Regimes« gesprochen hätte, dürfte ausfallen. Am kommenden Samstag sollte auf dem Gelände des Ex-AfD-Politikers André Poggenburg in Stößen eigentlich ein Compact-Sommerfest stattfinden, nach dem Verbot wurde es zum »Sommerfest der Pressefreiheit« umbenannt. Für die Behörden in Sachsen-Anhalt ein zu eindeutiger Versuch, das »Compact«-Verbot zu umgehen. Das Sommerfest wurde am Mittwoch verboten.
Nicht verboten, aber aus dem Netz genommen wurde eine Unterschriftensammlung gegen das »Compact«-Verbot vom ehemaligen Linke-Bundestagsabgeordneten Diether Dehm. Auf X (früher Twitter) hatte sich Dehm über das »windschnittige Schweigen des BSW zum Compactverbot« geärgert und erklärt, an einem Aufruf von »links« zu arbeiten. In seinem Aufruf hieß es dann, dass es »gleichgültig« sei, wie man zum Inhalt von »Compact« stehe, die Pressefreiheit sei zu verteidigen. Das Verbot sei ein Versuch, »Stimmen für Frieden mit Russland zum Schweigen zu bringen«. Dies könne demnächst auch Linke und Rüstungsgegner treffen. Als Erstunterzeichner sammelte Dehm ein illustres Trüppchen aus Ex-Linken und friedensbewegten Aktivist*innen wie Wolfgang Gehrcke, Anette Groth, Hannes Hofbauer und Klaus Hartmann ein. Auch der Kabarettist und Pegida-Versteher Uwe Steimle fehlt unter Dehms Aufruf nicht. Auffällig: Besonders viel Unterstützung konnte der »linke« Aufruf zur Solidarität mit dem extrem rechten Magazin nicht einsammeln. Bis zur Löschung auf der Plattform change.org am Mittwochnachmittag, hatten keine 200 Menschen Dehms Papier unterschrieben.
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