CDU will nicht nur Straftäter nach Syrien abschieben

Auswärtiges Amt sieht Bedingungen für sichere Rückkehr von Geflüchteten »nicht gegeben«

  • Lesedauer: 5 Min.
Rauch zieht vor zwei Wochen nach einer Reihe von israelischen Raketenangriffen über Damaskus.
Rauch zieht vor zwei Wochen nach einer Reihe von israelischen Raketenangriffen über Damaskus.

Berlin. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat Abschiebungen von Straftätern nach Syrien und Afghanistan angekündigt. »Wir wollen insbesondere islamistische Gewalttäter konsequent abschieben«, sagte Faeser der »Bild am Sonntag (Bams)« und fügte an: »Wir verhandeln vertraulich mit verschiedenen Staaten, um Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien wieder möglich zu machen.« Demnach sollen Syrer und Afghanen über ihre Nachbarländer in ihrer Heimat abgeschoben werden.

»Deutsche Sicherheitsinteressen stehen für mich ganz klar an erster Stelle«, sagte Faeser weiter. Es gehe ihr darum, »dass die Bundespolizei die dafür verantwortlichen Bundesländer schnellstmöglich wieder bei diesen Abschiebungen unterstützen kann. Wer kein Recht hat, in Deutschland zu bleiben, muss unser Land deutlich schneller wieder verlassen.«

Wie die »Bams« weiter berichtet, kommt das von den Grünen geführte Auswärtige Amt unterdessen in einer vertraulichen Lageeinschätzung zur Einschätzung, dass es »in allen Landesteilen Syriens« weiterhin zu »Kampfhandlungen unterschiedlicher Intensität« komme. Die »Bedingungen für eine sichere Rückkehr von Geflüchteten« seien daher auch nach Einschätzung der Vereinten Nation »nicht gegeben«.

nd.DieWoche – unser wöchentlicher Newsletter

Mit unserem wöchentlichen Newsletter nd.DieWoche schauen Sie auf die wichtigsten Themen der Woche und lesen die Highlights unserer Samstagsausgabe bereits am Freitag. Hier das kostenlose Abo holen.

CDU-Präsidiumsmitglied Mario Voigt forderte derweil gegenüber dem »Stern«, die Abschiebung nach Syrien nicht nur für Straftäter zu ermöglichen, sondern auch für Menschen ohne Bleibeperspektive. »Das generelle Abschiebeverbot muss fallen«, sagte der Thüringer Voigt. Er forderte die Bundesregierung auf, »gemeinsam mit anderen EU-Staaten in einen Dialog mit dem Assad-Regime treten«.

Neben Syrien macht die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz, auch Druck auf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bundesinnenministerin Faeser bei der Frage von Abschiebungen nach Afghanistan. »Die Bundesregierung, insbesondere auch die Bundesinnenministerin, hat diese Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien, insbesondere für Straftäter und Gefährder, schon länger angekündigt«, sagte die CSU-Politikerin in einem Video-Interview der Deutschen Presse-Agentur. Auch der Bundeskanzler habe dies klargemacht.

Scholz hatte als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke auf einen Polizisten im Juni in Mannheim angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und als terroristisch eingestuften »Gefährdern« nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen. Deutschland unterhält derzeit weder zu den Taliban-Machthabern in Kabul noch zur Regierung des syrischen Präsidenten, Baschar al-Assad, diplomatische Beziehungen.

Dennoch gebe es Kontaktpersonen, sagte Lindholz. Das habe sich etwa gezeigt, als es darum gegangen sei, ehemalige Ortskräfte aus Afghanistan nach Deutschland zu holen, oder bei der Koordinierung des Hilfseinsatzes an der syrisch-türkischen Grenze.

Überlegt wird in der Bundesregierung, ob Rückführungen über Nachbarstaaten möglich wären. Im Falle von Afghanistan hat es zumindest mit Usbekistan schon Gespräche gegeben, auch zu Pakistan wurde dies berichtet. Von Journalisten auf seine Ankündigung angesprochen, sagte Scholz am Mittwoch in Berlin: »Ich habe öffentlich gesagt, wir werden Abschiebungen insbesondere von Straftätern nach Afghanistan, aber auch in andere Länder wie Syrien durchführen und bereiten vor, dass das auch tatsächlich geschieht.«

Dass sich die Bundesinnenministerin darauf berufe, dass man sich in vertraulichen Gesprächen befinde, sei zwar nachvollziehbar, räumte Lindholz ein. Sie fügte jedoch hinzu: »Ich meine nur, nach mehr als eineinhalb Jahren Ankündigung, dass sie das machen will, ist es jetzt Zeit, dass sie uns sagt, wie das möglich ist.« Das habe Faeser auch den Innenministern der Länder bei ihrer Frühjahrskonferenz in Potsdam versprochen. Wichtig wäre auch eine Neubewertung der Lage in Syrien durch das Auswärtige Amt.

Faeser hatte bei dem Treffen Ende Juni über die Möglichkeit von Abschiebungen von Schwerstkriminellen und Islamisten, denen die Polizei eine schwere politisch motivierte Straftat zutraut, nach Afghanistan und Syrien über Drittstaaten gesprochen. Sie sagte, im Falle Syriens sei dafür neben der Klärung der praktischen Fragen auch eine Neubewertung der Lage in dem arabischen Land notwendig. Sie sei sicher, dass sie dies mit Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) in naher Zukunft lösen könne. Für Abschiebungen nach Afghanistan sei keine veränderte Sicherheitseinschätzung notwendig.

Für Aufsehen hatte vor einigen Tagen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster gesorgt. Darin heißt es, dass in Syrien für Zivilisten »keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts« mehr bestehe. Der Kläger in dem Verfahren war vor seiner Einreise nach Deutschland in Österreich zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er an der Schleusung von Menschen aus der Türkei nach Europa beteiligt gewesen war. Das Oberverwaltungsgericht führte aus, ihm drohe in Syrien keine politische Verfolgung. Von der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft sei er wegen seiner vor der Einreise begangenen Straftaten ausgeschlossen.

Auch die Voraussetzungen für subsidiären Schutz seien nicht gegeben. Dieser eingeschränkte Schutz gilt für Menschen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber stichhaltige Gründe liefern, warum ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden – etwa durch Bürgerkrieg – drohen. Für Syrien war in Asylverfahren bislang im Regelfall von einer solchen Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit von Zivilisten ausgegangen worden.

Im Falle des Klägers, der aus der Provinz Hasaka stammt, sah das Gericht dies weder in dessen Heimatregion im Nordosten noch in Syrien allgemein als gegeben an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mehrere Landesinnenminister begrüßten die Entscheidung aus Münster. Einige von ihnen forderten die Bundesregierung auf, zu einer differenzierteren Betrachtung der Lage in Syrien zu kommen. Agenturen/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Das beste Mittel gegen Fake-News und rechte Propaganda: Journalismus von links!

In einer Zeit, in der soziale Medien und Konzernmedien die Informationslandschaft dominieren, rechte Hassprediger und Fake-News versuchen Parallelrealitäten zu etablieren, wird unabhängiger und kritischer Journalismus immer wichtiger.

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

Vielen Dank!

Unterstützen über:
  • PayPal