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- Neue Statistik
Bundespolizei will Anstieg von Messerangriffen registriert haben
Innenministerin konkretisiert Vorschlag zur Reform des Waffenrechts
Osnabrück. In Deutschland ist es nach Angaben der Bundespolizei zu einem Anstieg von Messerattacken insbesondere an Bahnhöfen gekommen. Wie die »Bild am Sonntag« (BamS) berichtete, geht dies aus ihr vorliegenden Zahlen der Bundespolizei für den Zeitraum von Januar bis Ende Juni hervor. Von den Tätern, die von der Bundespolizei ermittelt werden konnten, hat den Angaben zufolge die Hälfte keinen deutschen Pass.
Allerdings ist die beobachtete Häufung an Bahnhöfen mit Vorsicht zu genießen: Denn an Bahnanlagen für Sicherheit zu sorgen, gehört zu den originären Aufgaben der Bundespolizei. Daneben ist sie auch für die Sicherung der Binnengrenzen sowie von Demonstrationen und anderen Großlagen zuständig. An diesen anderen Einsatzorten spielen Körperverletzungen aber eine deutlich geringere Rolle.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nutzte die Statistik dennoch, um gegenüber der BamS ihre Ankündigung zur Verschärfung des Waffenrechts zu erneuern. Mit einem neuen Gesetzesvorschlag werde sie »den Umgang mit Messern im öffentlichen Raum weiter einschränken«, erklärte sie. Ausnahmen sollten lediglich für Haushaltsmesser »in geschlossenen Behältnissen nach dem Kauf« gelten.
In der Öffentlichkeit sollen Messer demnach »nur noch bis zu einer Klingenlänge von sechs Zentimetern statt bisher zwölf Zentimetern mit sich geführt werden dürfen«, sagte die Ministerin. »Für gefährliche Springmesser wollen wir ein generelles Umgangsverbot schaffen.«
Diesbezügliche Verschärfungen waren zuvor von den Ländern gefordert worden. Von den Kommunen forderte die Ministerin nun ihrerseits mehr »Waffen- und Messerverbotszonen«. Messerverbote müssten »konsequent durchgesetzt werden, so wie es die Bundespolizei mit Kontrollen an Bahnhöfen macht«, sagte sie der BamS. Entsprechende Waffenrechtsänderungen werde das Innenministerium »in Kürze« vorlegen.
In Deutschland sind Erwerb und Besitz bestimmter Messer wie Butterfly-Messer bereits verboten. Ein Verstoß kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Laut Innenministerium dürfen zudem Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, sogenannte Einhandmesser, sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimeter nicht außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks mitgeführt werden. Verstöße können zu einer Geldstrafe führen. AFP/nd
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