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Ministerien im Großstadtdschungel
Leerstand und Neubau koexistieren in deutschen Bundesministerien
Für die Bundesministerien sind derzeit fünf Neu- und Anbauten in Berlin und Bonn geplant. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Bonn wird saniert, das BMAS in Berlin wird erweitert, ebenso die Bundesministerien für Inneres und Heimat, das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Kostenpunkt insgesamt 790 Millionen Euro. Das geht aus einer Kleinen Anfrage von Caren Lay, Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik der Gruppe Die Linke im Bundestag hervor, die »nd« vorliegt.
Zugleich stehen, so zeigt eine weitere Anfrage von Lay, rund 3380 Quadratmeter der bundeseigenen Regierungsbehörden leer. Besonders für Irritation sorgt das grün-geführte BMUV, das als größter Kostenpunkt in Berlin um 402 Millionen Euro erweitert wird, während in Bonn 1500 Quadratmeter Räume leer stehen. Warum investiert der Bund also in Erweiterungen, wenn es zugleich Leerstand gibt?
Erster Stopp: Das Bundesfinanzministerium
»Der Bund ist sich der Verantwortung beim Erreichen der Zielsetzung sowohl einer wirtschaftlichen Unterbringung im Hinblick auf Paragraph 7 Bundeshaushaltsordnung als auch der klimaneutralen Organisation der Bundesverwaltung bewusst«, heißt es dazu aus dem Bundesfinanzministerium (BMF), wo die Verantwortung über den Haushaltsplan liegt. Paragraph 7 bezieht sich auf die »Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit«, die der Bund bei der Erstellung und Ausführung des Haushaltsplans einzuhalten hat. Eine Baumaßnahme werde demnach nur bei nachgewiesenem Bedarf vorgenommen, führt ein Sprecher des FDP-geleiteten BMF weiter aus. Zu Bauvorhaben einzelner Ministerien könne sich das BMF jedoch nicht äußern, die jeweiligen Ressorts seien selbst für Ihre Bedarfsplanungen verantwortlich.
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Zweiter Stopp: Das Bundesumweltministerium
Wo dementsprechend die Verantwortlichkeiten liegen, scheint jedoch nicht vollends geklärt. Den Ausbau des Bundesumweltministeriums in Berlin trotz Leerstands in Bonn begründet das BMUV mit dem Berlin-Bonn-Gesetz. Dieses beschloss der Deutsche Bundestag 1994 zur Vollendung der Deutschen Einheit. »Das Berlin-Bonn-Gesetz sieht eine Arbeitsteilung zwischen den Dienstsitzen Bonn und Berlin vor«, stellt ein Sprecher des BMUV fest. So entsteht das Leerstands-Ausbau-Dilemma. Für die künftige Nutzung der leerstehenden Flächen in Bonn sei jedoch wiederum nicht das BMUV, sondern die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zuständig, deren Rechtsaufsicht wiederum beim BMF liegt. Die BImA verwaltet die Liegenschaften des Bunds und ist außerdem Eigentümerin des Gebäudes.
Dritter Stopp: Bundesanstalt Immobilienaufgaben
Aus der Bundesanstalt heißt es auf »nd«-Anfrage, die BImA-eigenen Gebäude, welche durch die Obersten Bundesbehörden genutzt werden – darunter auch das BMUV in Bonn – seien in Gänze an diese vermietet. Die für Sanierungen vorübergehend frei gezogenen Gebäudeflächen würden nach Abschluss der Arbeiten weiter genutzt. Die konkrete Belegung durch die Ressorts sei der BImA nicht bekannt, sondern obliege dem jeweiligen Nutzer. In dem Fall dem BMUV. Was mit dem Leerstand passieren soll, bleibt also unklar.
Ginge es nach Lay, sollte der Leerstand der Bundesbehörden in der alten Hauptstadt wirtschaftlich genutzt werden. Stattdessen würden Erweiterungen begonnen, während alte Büros leer stünden, kritisiert sie. »Der Bund investiert mit 790 Millionen Euro in Erweiterungen seiner Ministerien so viel, wie in den Städtebau in allen Kommunen Deutschlands zusammen.« Tatsächlich mutet das Verhältnis unausgeglichen an.
Der Masterplan
Die ebenfalls 790 Millionen, die vom SPD-geführten Bundesbauministerium (BMWSB) für die Städtebauförderungen für je 2024 und 2025 für »lebendige Zentren«, »Wachstum und nachhaltige Erneuerung« und »sozialen Zusammenhalt« zur Verfügung gestellt werden, sind allerdings nur ein Teil des Förderprogramms. Darüber hinaus stellt das Ministerium für 2024 weitere 211 Millionen für Sportstätten, Integrationsprojekte oder nationale Projekte im Städtebau bereit. Unter die Förderung nationaler Projekte fällt 2024 zum Beispiel ein Erinnerungsort zum Konzentrationslager Oranienburg in Brandenburg. Weitere 364 Millionen Euro gibt es für die Sanierung kommunaler Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen durch den Klima- und Transformationsfonds.
Über die Städtebauförderung hat im Übrigen auch Bonn bereits zweimal einen »Masterplan Innere Stadt« eingereicht. Ob dieser Masterplan wieder mehr Abgeordnete in die Büros der Bundesstadt zieht, bleibt abzuwarten.
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