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  • Gesetz für Gesichtserkennung

Polizeien sollen nach Gesichtern im Internet suchen

Biometrische Überwachung auch in öffentlichen sozialen Netzwerken geplant

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Auf einer Sicherheitsmesse in Peking stellen Anbieter auch Technik zur Gesichtserkennung aus.
Auf einer Sicherheitsmesse in Peking stellen Anbieter auch Technik zur Gesichtserkennung aus.

Berlin. Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen künftig für ihre Ermittlungen im Internet auch Software zur Gesichtserkennung benutzen dürfen. Die neuen Befugnisse sollten mit mehreren Gesetzesänderungen eingeführt werden, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. »Die Sicherheitsbehörden brauchen zeitgemäße Befugnisse, um Tatverdächtige und Gefährder insbesondere im Bereich von Terrorismus und schwerer und organisierter Kriminalität schnell und effektiv identifizieren und lokalisieren zu können«, erläuterte die Ministeriumssprecherin.

Als ein Anwendungsbeispiel nannte die Sprecherin Bildmaterial »im Bereich des islamistischen Terrorismus«, etwa aus »Hinrichtungs- oder Foltervideos«. Hier könne die Nutzung von Werkzeugen wie einer Software zur Gesichtserkennung »dazu beitragen, eine Person zu identifizieren und zu lokalisieren«.

Die Ministeriumssprecherin betonte, es gehe bei dem Gesetzesvorhaben nicht um »Echtzeitüberwachung und Echtzeitgesichtserkennung im öffentlichen Raum«. Solche Befugnisse seien von dem Gesetzentwurf nicht umfasst. Die geplante Änderung, die noch von Kabinett und Bundestag gebilligt werden müsste, soll aber auch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz beinhalten.

Seit 2008 dürfen deutsche Polizeien sowie der Zoll im Rahmen von Ermittlungen Gesichter mit einer Datei zur Erkennungsdienstlichen Behandlung (ED) vergleichen. Dazu haben die Beamten Zugriff auf rund sechs Millionen Bilder von etwa vier Millionen Personen, die von der Polizei einer Straftat verdächtigt wurden oder Asyl beantragt haben. Einen Einsatz in Echtzeit hatten das BKA und die Bundespolizei in Mannheim sowie Berlin erprobt, aber nie eingeführt. In bislang begrenztem Umfang ist ein solcher Echtzeit-Einsatz von Gesichtserkennung derzeit nur aus dem Bundesland Sachsen bekannt. Bilder der dort in Grenznähe zu Polen aufgestellten Technik werden jedoch auch anderen Bundesländern in Amtshilfe zur Verfügung gestellt.

Ermittlungsbehörden drängen schon länger darauf, den Einsatz von Gesichtserkennung auszuweiten. Neue Nahrung erhielt diese Forderung nach der Festnahme der ehemaligen RAF-Angehörigen Daniela Klette. Ein kanadischer Journalist hatte schon Monate zuvor mit einem Gesichtserkennungs-Programm im Internet ältere mutmaßliche Fotos von Klette und ihren Tanzgruppen in Berlin gefunden. Erst dies hatte womöglich dazu geführt, dass die Polizei über eine neue Spur verfügte.

Grünen-Politiker sehen die neuen Pläne kritisch. Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Samstag, es gelte »zunächst festzuhalten, dass der Koalitionsvertrag aus gutem Grund eine klare Absage an die biometrische Erfassung zu Überwachungszwecken im öffentlichen Raum enthält«. Auch wer freiwillig die Öffentlichkeit eines sozialen Netzwerks suche, gebe dadurch nicht seine verfassungsrechtlich garantierten Rechte auf.

Der Obmann der Grünen-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Marcel Emmerich, sagte dem RND, es müsse verhindert werden, »dass hochsensible Daten unschuldiger Personen durch KI-Systeme massenhaft – oft durch intransparente Algorithmen – flächendeckend erfasst und ausgewertet werden«. Der einstige Gründer der Plattform Netzpolitik.org, Markus Beckedahl, sagte dem RND: »Ich gehe davon aus, dass das Vorhaben nicht verfassungskonform ist. Denn es schränkt die Rechte von uns allen massiv ein.«

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, begrüßt das Vorhaben von Bundesinnenministerin Faeser hingegen. »Es kann nicht sein, dass die Polizeibehörden bei der Ermittlung von unbekannten Tatverdächtigen das Internet aussparen müssen, während investigative Recherchenetzwerke es nutzen können«, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Agenturen/nd

»Ich gehe davon aus, dass das Vorhaben nicht verfassungskonform ist. Denn es schränkt die Rechte von uns allen massiv ein.«

Markus Geckedahl  Gründer von Netzpolitik.org
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