Keine demokratische Fraktion will AfD-Landtagspräsidenten

CDU, BSW, Linke und SPD lehnen AfD-Kandidaten für höchstes Amt im Landesparlament ab

Die Chemie scheint zu stimmen: CDU-Landeschef Voigt am Donnerstag im Erfurter Landtag mit den BSW-Vertretern Wolf (M.) und Quasebarth
Die Chemie scheint zu stimmen: CDU-Landeschef Voigt am Donnerstag im Erfurter Landtag mit den BSW-Vertretern Wolf (M.) und Quasebarth

Eine große Mehrheit der künftigen Thüringer Landtagsabgeordneten wird wohl keinen Parlamentspräsidenten der AfD wählen. Der Inhaber dieses Amtes sei »Hüter unserer Verfassung«, sagte Thüringens CDU-Partei- und Fraktionsvorsitzender Mario Voigt am Mittwoch in Erfurt während einer Landespressekonferenz. Dass die AfD als verfassungsfeindlich eingestuft werde, habe sie sich angesichts ihres politischen Programms und der Äußerungen ihrer politischen Spitzen selbst zuzuschreiben. Deshalb sei es für ihn undenkbar, dass die AfD den Posten bekomme. Er sei sich sicher, dass seine künftige Fraktion das auch so sehe, erklärte Voigt.

Ähnlich äußerten sich auch Vertreter des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW), der Linken und der SPD, wobei die Thüringer BSW-Landesvorsitzende Katja Wolf noch vergleichsweise vage blieb. Die Tendenz gehe nach ersten Gesprächen der künftigen Fraktion zum Thema dahin, dass die AfD »aus unserer Sicht nicht die Verantwortung einer Landtagspräsidentschaft tragen kann«, sagte sie. Die Linke-Landesvorsitzenden Ulrike Grosse-Röthig und Christian Schaft betonten, für ihre Partei und Fraktion sei immer klar gewesen, dass es keinen AfD-Landtagspräsidenten geben dürfe.

Linke-Landeschefin Grosse-Röthig brachte gar eine von der CDU geduldete Koalition von BSW, Linke und SPD ins Spiel, die zusammen nur auf 36 Prozentder Wählerstimmen kommen.

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Die AfD hat als stärkste künftige Fraktion das Erstvorschlagsrecht für das höchste Amt im Landesparlament. Eine Pflicht für die Abgeordneten, diesem Vorschlag zuzustimmen, gibt es aber nicht. Verfassungsjuristen gehen davon aus, dass die AfD nach einer ersten Nichtwahl ihres Kandidaten auch in einem weiteren Wahlgang das alleinige Vorschlagsrecht hätte. Bei einem weiteren Wahlgang dagegen könnten auch Kandidaten anderer Fraktionen gewählt werden. Ob das stimmt, weiß man erst endgültig, wenn die AfD die Nichtwahl ihres Kandidaten vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar überprüfen lässt.

Während die politischen Spitzen von CDU, BSW, Linke und SPD die Einladung zur Landespressekonferenz angenommen hatten, schlug die AfD sie aus. Die Teilnahme ihres Spitzenkandidaten Björn Höcke sagte die Partei ohne Angabe von Gründen ab. Auch eine Teilnahme des Ko-Landessprechers Stefan Möller sei nicht möglich, hieß es.

Zur Regierungsbildung gab es am Mittwoch weiterhin keine Informationen. Stattdessen sind viele Gedankenspiele zu möglichen Konstellationen im Umlauf, deren Umsetzung extrem schwierig ist. Grosse-Röthig brachte gar ein »rot-rot-rotes« Bündnis ins Spiel, also eine Koalition von BSW, Linke und SPD. Zusammen kämen diese Parteien auf 36 Prozent der Wählerstimmen. Theoretisch könnte ein solches Bündnis von der CDU toleriert werden. Für SPD-Landeschef Georg Maier ist das allerdings »ein sehr, sehr theoretisches Konstrukt«.

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