Bündnis fordert Legalisierung von Abtreibungen

Kampagne für Streichung von Paragraf 218 aus Strafgesetzbuch gestartet

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In Deutschland noch immer kriminalisiert: ungewollt Schwangere
In Deutschland noch immer kriminalisiert: ungewollt Schwangere

Ein Bündnis aus Verbänden und Personen will mit einer Kampagne für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen werben. Das teilten die Initiatorinnen am Montag in Berlin mit. Deutschlandweit will der Zusammenschluss, dem sich bislang mehr als 15 Organisationen angeschlossen haben, zwölf Wochen lang auf das Thema aufmerksam machen. Zum Abschluss am 7. Dezember sind in Berlin und Karlsruhe Großdemonstrationen geplant. Unterstützung erhält das Projekt unter anderem vom Verein »Doctors for Choice« und mehreren lokalen Initiativen.

Die Aktivistinnen fordern die Bundesregierung auf, Abtreibungen außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln und den entsprechenden Gesetzesparagrafen 218 ersatzlos zu streichen. Die Forderung ist nicht neu, hatte aber in den vergangenen Monaten neuen Schwung bekommen, nachdem eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertinnenkommission im April die Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen empfohlen hatte. Laut Bundesfamilienministerium ist die regierungsinterne Prüfung des Vorschlags noch nicht abgeschlossen.

Das Bündnis will nun den Druck erhöhen und die Ampel noch vor Ende der Legislaturperiode zum Handeln bewegen. Insbesondere die großen Kirchen und in der Politik CDU und CSU lehnen die Entkriminalisierung des Eingriffs ab.

Laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches sind Schwangerschaftsabbrüche rechtswidrig. Sie bleiben aber innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei, wenn die Frau sich zuvor hat beraten lassen und eine entsprechende Bescheinigung vorlegt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Feministinnen forderten die Streichung des Paragrafen bereits in den 1970er Jahren.

In der Kampagne, die von einem breiten Netzwerk feministischer und gesundheitspolitischer Gruppen sowie Hebammen, Juristinnen, Beraterinnen und Medizinerinnen getragen wird, fordert die Bundesregierung auch auf, die bisherige Pflichtberatung vor einem Abbruch abzuschaffen und sie durch ein Recht ungewollt Schwangerer auf Beratung zu ersetzen. Außerdem sollten Krankenkassen aus Sicht der Initiative die Kosten für eine Abtreibung stets übernehmen. Das tun sie wegen der Regelung im Strafgesetzbuch bislang in den meisten Fällen nicht.

Die Initiatorinnen fordern die Regierung auf, die Empfehlungen des von ihr selbst eingesetzten Expertengremiums zur reproduktiven Selbstbestimmung nicht länger zu ignorieren. Sie verweisen darauf, dass ihre Forderung nach Legalisierung von Abtreibungen laut einer repräsentativen Umfrage von 75 Prozent der Bevölkerung unterstützt wird. dpa/nd

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