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Kita-Streik: Verdi legt Berufung ein
Gewerkschaft geht gegen Streikverbot vor
Die Gewerkschaft Verdi hat nach eigenen Angaben Berufung gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin eingelegt, das einen unbefristeten Kita-Streik untersagt hatte. »Wir haben Berufung eingelegt, ohne Begründung, nur formal«, sagte ein Verdi-Sprecher auf Anfrage. »Die Begründung werden wir nachreichen.« Wie schnell das passieren werde, stehe allerdings noch nicht fest.
Eine Sprecherin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg sagte, bis zum späten Mittwochnachmittag sei die Berufung nicht eingegangen. Wann es möglicherweise zu einer Verhandlung darüber kommt, sei daher offen. Theoretisch sei eine mündliche Verhandlung noch am Freitag möglich, wenn die Berufung bis dahin eingegangen sei. Allerdings müssten dafür unter anderem Ladefristen verkürzt werden.
Sicher sei, dass nicht ohne mündliche Verhandlung entschieden werde. Die Weichen seien dafür schon in erster Instanz gestellt worden. Nachdem es am Arbeitsgericht bereits eine mündliche Verhandlung zur Rechtmäßigkeit des unbefristeten Streiks gegeben habe, sei der absolute Regelfall, dass das in zweiter Instanz dann ebenso gehandhabt werde. Ein Abweichen davon sei nur mit Einverständnis beider Seiten möglich. Und davon sei nicht auszugehen.
Die Gewerkschaften Verdi und GEW wollen mit dem Streik den Druck auf den Senat erhöhen, einem Tarifvertrag oder anderen Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten dort zuzustimmen. Der Senat hat Tarifverhandlungen bisher grundsätzlich abgelehnt. Aus seiner Sicht kann das Land Berlin solche Verhandlungen nicht alleine führen, weil es Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) ist.
Verdi hatte ursprünglich bereits ab Anfang dieser Woche einen unbefristeten Streik in den gut 280 kommunalen Berliner Kitas angekündigt. Allerdings hatte das Arbeitsgericht Berlin das am vergangenen Freitag untersagt und damit einem Antrag des Landes Berlin stattgegeben. Das Gericht argumentierte dabei entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das festgestellt hatte, dass Verpflichtungen innerhalb eines Arbeitgeberverbands für das Streikrecht der Gewerkschaften unerheblich sind.
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