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An den Erwerbslosen vorbei
Die geplanten neuen Pflichten für Bürgergeldempfänger werden die Arbeitslosenquote nicht senken
Die Zügel bei den Erwerbslosen werden angezogen. Bürgergeldempfänger sollen künftig nach dem Willen der Bundesregierung monatlich zum Gespräch vorgeladen werden, sofern das der Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sei. Nachhaltige Ergebnisse sind davon nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Solche Auflagen werden von den Betroffenen eher als Gängelung denn als Unterstützung aufgefasst. Ohnehin ist es problematisch, wenn beim Jobcenter ein und dieselbe Person fürs Fördern und Fordern zuständig ist; nur in den seltensten Fällen wird sich so ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitslosen und einem Fallmanager aufbauen können. Schließlich stehen immer auch Sanktionen im Raum.
Dabei sollten die Betroffenen eigentlich dabei unterstützt werden, ihre Potenziale auszuschöpfen – um sich auf dem Arbeitsmarkt einbringen zu können. Hier ist die Politik in der Bringschuld. Viele Erwerbslose schaffen es nicht, eine Arbeit zu finden, von der sie leben können. Ein aufgeblähter Billiglohnsektor verhindert das. Die 1000-Euro-Prämie für eine dauerhafte Arbeitsaufnahme, die das Kabinett in der vorigen Woche beschlossen hat, wird den Betroffenen auch nur bedingt helfen. Sie ist eher Ausdruck einer hilflos agierenden Regierung, die zwischen Fördern und Fordern schwankt. Mit jeder Restriktion schwingt weiterhin der Generalverdacht mit, dass es sich die Menschen »in der sozialen Hängematte« gemütlich machten. Den Ansprüchen von Betroffenen wird eine solche Annahme in den allermeisten Fällen aber nicht gerecht.
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