AfD-Verbotsverfahren: »Aus Verantwortung für die Demokratie«

Parteiübergreifender Antrag für ein AfD-Verbot stößt auf Skepsis

Eine deutliche Meinung zur AfD – aber reicht das aus, um ihren Erfolg zu verhindern?
Eine deutliche Meinung zur AfD – aber reicht das aus, um ihren Erfolg zu verhindern?

Bald soll im Bundestag über einen Verbotsantrag gegen die AfD diskutiert werden. Abgeordnete von SPD, CDU, Grünen und Die Linke haben einen gemeinsamen Antrag verfasst, für den sie noch in ihren Fraktionen um Unterstützung werben. Der Entwurf, der im Netz kursiert, ist bemerkenswert.

Gegen Ende des Antrags wird auf Paragraf 21 des Grundgesetzes verwiesen. Dort steht, dass Parteien, die »die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden« versuchen, verfassungswidrig sind. Für die Antragsteller*innen ist klar, dass das es dafür bei der AfD »hinreichende Anhaltspunkte« gibt. Deswegen »gebietet es die Verantwortung des Deutschen Bundestages« für die Demokratie, es dem »unabhängigen Bundesverfassungsgericht« zu ermöglichen, ein Verbot der Partei zu überprüfen.

Die Abgeordneten argumentieren damit klar gegen alle Verbotsskeptiker*innen, die in den letzten Monaten ihr Zögern damit begründet hatten, dass ein Verbot »hundertprozentig« oder »rechtssicher« sein müsse. Das kann ein Verbotsantrag nie sein, schließlich entscheidet ein unabhängiges Gericht.

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Die inhaltliche Unterfütterung des Antrags ist jedoch äußerst stringent. So wird etwa das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zitiert, das dem Verfassungsschutz erlaubt, die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall zu führen. Es soll gleich zweierlei belegen: erstens, dass die Partei Muslim*innen herabwürdigt, und zweitens, dass mit dem OVG schon ein Gericht von Relevanz deutliche Anzeichen für die Verfassungswidrigkeit der AfD erkennt. Zahlreiche andere Indizien werden im Antrag zusammengetragen. Auch sehr aktuelle Beispiele sind dabei, wie die Machtspiele des rechten Alterspräsidenten im Thüringer Landtag, die im Antrag als »antidemokratisches und verfassungswidriges Vorgehen« bezeichnet werden.

Auch zum V-Leute-Problem, wegen dem das erste NPD-Verbotsverfahren scheiterte, haben sich die Antragssteller*innen Gedanken gemacht. Erst zwei Monate nach Antragsstellung soll das Verfahren richtig beginnen. Bis dahin sollen die Sicherheitsbehörden »Staatsfreiheit« in der AfD hergestellt, also die V-Leute abgezogen haben.

Ob der Verbotsantrag die nötige Mehrheit im Bundestag findet, bleibt jedoch weiterhin fraglich. Erst Mitte der vergangenen Woche hatten die parlamentarischen Geschäftsführerinnen von SPD und Grünen ihre Skepsis geäußert. Katja Mast von der SPD erklärte, der Antrag sei »nicht vom Ende gedacht« und der »falsche Weg«. Eine Mehrheit im Bundestag habe der Antrag nicht. Irene Mihalic von den Grünen forderte, dass mehr Beweise zusammengetragen werden müssten. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz zeigte sich Medien gegenüber skeptisch und erinnerte an die NPD-Verbotsverfahren. Sein Apell: »Wir müssen gegenhalten und unseren Nachbarn überzeugen.«

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