Union will Nutzung brachliegender Bahngelände erleichtern

CDU/CSU-Fraktion kritisiert Gesetzesänderung zur Bewahrung von Betriebsflächen der Bahn

  • Lesedauer: 2 Min.
Die stillgelegte Lumdatalbahn zwischen Lollar und Rabenau-Londorf in Mittelhessen wurde nicht überbaut. Im Juni 2023 erwarb sie die Hessische Landesbahn. Jetzt wird sie eingleisig reaktiviert.
Die stillgelegte Lumdatalbahn zwischen Lollar und Rabenau-Londorf in Mittelhessen wurde nicht überbaut. Im Juni 2023 erwarb sie die Hessische Landesbahn. Jetzt wird sie eingleisig reaktiviert.

Berlin. Die Union im Bundestag will es Kommunen erleichtern, nicht mehr benötigte Bahngelände für Wohn- und Bauprojekte zu nutzen. »In der aktuellen Wohnungsbaukrise ist es von großer Bedeutung, dass wir alle vorhandenen Flächenpotenziale nutzen. Hier schließe ich für die Deutsche Bahn entbehrliche Flächen ausdrücklich ein«, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Ulrich Lange, dem »Reaktionsnetzwerk Deutschland« (RND).

Seit einer Gesetzesänderung Ende 2023 sind Bahnbetriebsflächen von »überragendem öffentlichen Interesse«. Nur wenn andere Projekte dieses Interesse überwiegen, dürfen die Flächen entsprechend anders genutzt werden. Der Bund will damit verhindern, dass Flächen der Bahn, die später vielleicht doch noch gebraucht werden könnten, ohne weiteres verkauft und bebaut werden. Die Organisation Allianz pro Schiene hat den besseren Schutz von stillgelegten Gleisen begrüßt.

Die Union hält jedoch dagegen. »Unser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Umwidmung solcher Bahnflächen nicht unnötig zu erschweren«, sagte Lange dem RND. In vielen Fällen sei zwischen den Verantwortlichen schon die Nutzung für andere Projekte wie Wohnungen oder für notwendige Infrastruktur vereinbart worden.

Auch der Deutsche Städtetag hatte die Rechtslage für die Bebauung brachliegender Bahngelände als zu streng kritisiert. dpa/nd

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