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- »Resolution zum Schutz jüdischen Lebens«
Umstrittene Resolution zum Antisemitismus kommt
Im November soll das Papier im Bundestag beschlossen werden – ein zweites nur für den Bildungsbereich ist in Arbeit
Die geplante »Bundestagsresolution zum Schutz jüdischen Lebens« ist eine Art Blackbox. Seit Monaten schon verhandeln die Fraktionen von CDU und Ampel-Parteien über den Text. Was drin steht, wird wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Nach dem Leak eines ersten Entwurfs im Juli wurde der Kreis der Verhandler enger, nur noch die Fraktionsvorsitzenden sitzen am Verhandlungstisch: Konstantin von Notz (Grüne), Andrea Lindholz (CDU), Konstantin Kuhle (FDP) und Dirk Wiese für die SPD.
Alle am Prozess Beteiligten wurden nach dem Leak ermahnt, mit niemandem darüber zu sprechen, wie »nd« aus Verhandlerkreisen weiß. Denn der Inhalt der Resolution ist höchst umstritten. Neben Solidaritätsbekundungen mit Israel und jüdischen Menschen sieht der Erstentwurf nämlich auch vor, dass die Vergabe staatlicher Fördermittel an eine Antisemitismusprüfung auf Grundlage der IHRA-Definition für Antisemitismus geknüpft werden soll. Ein Vorhaben, das die CDU aus einem vorherigen Entwurf der Partei in den gemeinsamen Entwurf eingebracht hat.
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Zum einen würde das bedeuten, dass Haushälter vor jeder Fördermittelvergabe überprüfen müssten, ob jemand in der Vergangenheit antisemitische Aussagen nach der IHRA-Definition getätigt hat. Der bayerische Verfassungsrichter und ehemalige Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag kritisierte in einem Brief an die Grünen-Fraktionsspitze im Bundestag, das bedeute »staatliche Vorzensur durch Beamte«, die selbst von Antisemitismus entweder keine Ahnung hätten oder die zu denen aus der Mitte unserer Gesellschaft gehörten, wo der alltägliche Antisemitismus schon längst heimisch geworden sei.
Das zweite Problem dabei: Die IHRA-Definition ist sehr vage formuliert und explizit nicht für eine Rechtsanwendung gedacht. In einer von 13 Juristen verfassten Bewertung beim »Verfassungsblog« heißt es: »Erfahrungen aus Kontexten, in denen die IHRA-Arbeitsdefinition als Regulierungsinstrument diente, zeigen, dass sie für erhebliche Einschränkungen von Grundrechten genutzt wird – sehr häufig auch gegen Juden, die die Politik der jeweiligen Regierung Israels kritisieren.«
Seit die Pläne für die Bundestagsresolution bekannt sind, haben sich zahlreiche Gruppen in offenen Briefen und Schreiben an die verhandelnden Fraktionsspitzen gestellt: darunter Juristen, jüdische Künstler, israelische NGOs, deutsche zivilgesellschaftliche Organisationen und große Namen aus dem Wissenschafts- und Kulturbetrieb, wie etwa die PEN-Berlin-Vorsitzende Eva Menasse und Ralf Michaels, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht. In den Erstellungsprozess einbezogen werden diese Akteure aber nicht. Mehrfache Gesprächsangebote aus Kunst, Wissenschaft und Zivilgesellschaft blieben nach Informationen des »nd« von den Verhandlern unbeantwortet.
Trotz der breiten Kritik – die Resolution wird kommen. Offenbar ist geplant, dass der Text in der Woche ab 4. November vom Bundestag verabschiedet wird. Grundsätzlich soll sich an dem Erstentwurf nicht viel geändert haben. Die Bezeichnung der IHRA-Definition für Antisemitismus als »maßgeblich« soll nach nd-Informationen weiterhin im Text enthalten sein. Demnach würden Länder und Kommunen angehalten, diese Definition in ihre entsprechenden Regelungen aufzunehmen.
Ob der größte Streitpunkt zwischen den Fraktionen, also der obig genannte Förderpassus, immer noch enthalten ist, bleibt unklar. Aus Verhandlerkreisen heißt es, die Frage werde noch verhandelt, von anderen Seiten hört man, die Verhandlungen seien längst abgeschlossen.
Insbesondere bei den Grünen gibt es diesbezüglich Vorbehalte. Für das Auswärtige Amt unter der Grünen-Außenministerin Annalena Baerbock wäre der Förderpassus eine Katastrophe, denn er hätte weitreichende Folgen für die auswärtige Kulturpolitik, also die Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft und Kulturschaffenden im Ausland und insbesondere in der arabischen Welt. Auch die Grünen-Kulturstaatsministerin Claudia Roth dürfte kein Fan des Vorhabens sein. Schon im Frühjahr hatte sie öffentlich Bedenken zu der Idee geäußert, Kulturförderung an eine Antisemitismus-Prüfung zu knüpfen.
Seitens der SPD gibt es ebenfalls Skepsis, was die Förderregelung betrifft. »Wenn man das für alle Bereiche hinbekommen will, wird es sehr kompliziert«, sagte Helge Lindh, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, Anfang Oktober gegenüber dem »Spiegel«. In den Reihen von CDU und FDP ist man genervt, dass die Resolution nicht längst durch ist.
Während die eine Resolution kurz vor der Verabschiedung steht, ist die nächste wohl schon in Arbeit. Nach Informationen des »nd« planen CDU und Ampel eine Bundestagsresolution nur für den Wissenschafts- und Bildungsbereich, die aktuell unter dem Titel läuft: »Nie wieder ist jetzt – Antisemitismus in Schulen, Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen mit aller Kraft bekämpfen«. Offenbar ist auch das Bildungsministerium an dem Prozess beteiligt.
Die Inhalte sind noch nicht bekannt, allerdings gibt es einen ersten Entwurf der CDU, der eine Ahnung vermittelt, wofür sie sich einsetzen will. Unter anderem heißt es darin: Auf Störungen von Vorlesungen, Vorträgen oder sonstigen Veranstaltungen solle »unverzüglich und wirksam mittels Strafanzeige und Hausverbot gegen die Störer vorgegangen« werden. Zudem sollen Universitäten ermutigt werden, die IHRA-Definition als »klare Grundlage zum Erkennen von Judenhass« und damit »als ein wichtiges Werkzeug bei seiner Bekämpfung« an allen Hochschulstandorten zu etablieren.
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