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Berliner Maßregelvollzug: Staatlich überwachte Folter
Jule Meier über dringend notwendige Reformen für die forensische Psychiatrie
Bewertet man die mehr als sechsjährige Isolation eines Mannes im Berliner Maßregelvollzug nach den Maßstäben der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen zur Unterbringung Gefangener, findet in Berlin Folter unter staatlicher Aufsicht statt.
Dass dieser schreckliche Zustand ans Licht kommen konnte, liegt daran, dass der Berliner Maßregelvollzug in staatlicher Hand liegt. So können Journalist*innen mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes Licht in einen toten Winkel bringen – auch wenn es in diesem Fall erst eine Klage von »Frag den Staat« brauchte. In den sechs der 16 Bundesländer, in denen der Maßregelvollzug privatisiert ist, sind solche Informationen noch schwerer zu bekommen.
Ob indes die neu gewonnene Transparenz auch menschenrechtskonformere Zustände in der forensischen Psychiatrie schafft, ist fraglich. Denn weder die seit Jahren demonstrierenden Beschäftigten noch ein zurückgetretener Chefarzt am Krankenhaus des Maßregelvollzugs haben zu einer Reform geführt. Diese wäre aber bitter nötig, im Sinne der Arbeitenden und der Patient*innen.
Für die stimmlose Menge der Patient*innen, die nicht öffentlich sprechen können, wirft der Fall jahrelanger Isolation noch eine ganz grundsätzliche Frage auf: Wie geht eine Gesellschaft mit Menschen um, die andere Menschen oder sich selbst verletzen, insbesondere wenn diese psychotisch sind? Ganz gleich, wie schwer die Tat wiegt, die ein Straffälliger begeht: Wer psychisch krank ist oder drogenabhängig, wird definitiv nicht gesünder und schon gar nicht sozialer, wenn man ihm über Wochen, Monate oder gar Jahre den Kontakt zu anderen Menschen und zur Außenwelt verwehrt.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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