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Ausbeutung in saudischen Supermärkten

Amnesty deckt Menschenrechtsverletzungen bei Carrefour-Partnern in Saudi-Arabien auf

  • Hannah Jagemast
  • Lesedauer: 3 Min.
Subunternehmen des französischen Konzerns Carrefour sollen in Saudi-Arabien die Menschenrechte von Arbeitern verletzt haben.
Subunternehmen des französischen Konzerns Carrefour sollen in Saudi-Arabien die Menschenrechte von Arbeitern verletzt haben.

Franchisenehmer der weltweit achtgrößten Supermarktkette Carrefour sollen in Saudi-Arabien die Menschenrechte von Arbeitsmigranten unter anderem aus Nepal, Indien und Pakistan verletzt haben. Das geht aus einem neuen Report der Menschenrechtsorganisation Amnesty International hervor, die mit 17 von ihnen sprechen konnte.

Im Fokus des Reports steht das Unternehmen Majid Al Futtaim (MAF) aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Das hat heute das exklusive Franchiserecht für 30 Länder inne, nachdem es bereits 1995 die erste Carrefour-Filiale in der Region eröffnet hatte. Nach den Emiraten ist Saudi-Arabien mit insgesamt 24 Geschäften und zehn sogenannten Dark-Stores, die an ihre Kundschaft nach Hause liefern, der größte Umsatzmarkt für MAF. Das Franchise beschäftigt selbst wiederum ein Drittel seiner Mitarbeitenden über Subunternehmen, wie die französische Carrefour-Gruppe gegenüber Amnesty mitteilte.

Dem Bericht zufolge seien die betroffenen Arbeitsmigranten unter falschen Angaben nach Saudi-Arabien gelockt worden – laut Internationaler Arbeitsorganisation (ILO) ein Schlüsselindikator für Menschenhandel. Ihnen sei erzählt worden, dass sie direkt beim internationalen Unternehmen angestellt würden, führten digitale Jobinterviews mit vermeintlichen Carrefour-Managern. Die entpuppten sich erst kurz vor der Abreise, nachdem die Arbeitnehmer bereits hohe Geldsummen gezahlt hatten, als Angestellte von Subunternehmen.

»Was kann ich tun, wenn sie bereits mein Geld genommen haben und mir in dem Moment, wo sie mir mein Flugticket geben, erzählen, dass es ein Subunternehmen ist? Es hat mich sehr wütend gemacht«, wird etwa Baburam aus Nepal in dem Report zitiert.

Vermittlungsagenturen hätten ihnen gegen hohe Gebühren Arbeitsverträge und Visa verschafft. Viele der Interviewten zahlten umgerechnet über 1000 US-Dollar an die Agentur in ihrem Heimatland. Hoch verschuldet seien sie nach Saudi-Arabien gekommen und waren von dem Job am Golf abhängig, was von ihren Arbeitgebern ausgenutzt worden sein soll. Auch das widerspricht den Richtlinien der ILO.

Dass die Subunternehmen von Carrefour die Angestellten um ihren Lohn betrogen haben sollen, verstößt gegen saudisches Recht. Außerdem darf eigentlich niemand mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Doch die Betroffenen berichten von bis zu 16-Stunden-Schichten in den Hochphasen, über 60 Arbeitsstunden die Woche und regelmäßiger Streichung freier Tage. Zudem hätten sie unbezahlte Überstunden geleistet, ständigen Stress erlitten und Angst haben müssen, entlassen zu werden. Ein Klima, in dem sich niemand traue, etwas zu beanstanden, geschweige denn zu widersprechen. Teils hätten sie beobachtet, wie Mitarbeitende sich beschwerten und daraufhin ihren Job verloren.

Die ausbeuterischen Bedingungen werden laut Amnesty durch das saudische Recht begünstigt. So ist etwa die Organisierung von Arbeitnehmer*innen in Gewerkschaften in dem Königreich verboten. Und aufgrund des Kafala-Systems ist ihr Aufenthaltstitel vom Arbeitgeber besonders abhängig.

In einer Stellungnahme unterstrich die saudische Regierung am Montag zwar, dass jede Form der Ausbeutung durch Arbeitgeber inakzeptabel und näher zu untersuchen sei. Verweise auf Carrefour und MAF finden sich darin jedoch nicht.

Carrefour teilte zu den Vorwürfen mit, dass es in der gesamten Wertschöpfungskette, also auch von seinen Franchise-Partnern, die Einhaltung seiner Menschenrechtsrichtlinien einfordert. Gegenüber Amnesty habe der Konzern bestätigt, Untersuchungen einzuleiten und Konsequenzen zu ziehen. Auch MAF hat auf die Rückfragen bestätigt, in den vergangenen Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um die Missstände zu prüfen und zu beheben.

Künftig könnte dabei auch die im April beschlossene EU-Lieferkettenrichtlinie helfen. Die zwingt Unternehmen, Menschenrechtsverletzungen in ihren globalen Wertschöpfungsketten zu verhindern. Ob die Richtlinie aber bald umgesetzt wird, ist fraglich. Derzeit steht sie unter heftigem Beschuss durch Teile der Unternehmensverbände.

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