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Selbstbestimmungsgesetz: Eigenmächtig auf Bewährung
Anton Benz über das am Freitag in Kraft getretene Gesetz und die Kritik daran
Der 1. November 2024, ein historischer Tag. Nicht nur beendet er die jahrzehntelange Gängelung durch das »Transsexuellen-Gesetz«, unter dem die Änderung des Geschlechtseintrages mit erniedrigenden Gutachten und Gerichtsverfahren einherging. Nein, er verändert auch die Bedeutung queer-emanzipatorischer Kritik am nun geltenden Selbstbestimmungsgesetz. Die kann jetzt nicht mehr mit dem Argument beiseite geschoben werden, es handele sich immerhin um eine historische Verbesserung und einen bitter benötigten Umbruch – denn dieser ist nun vollbracht.
Die Wahrheit ist: Selbstbestimmung gibt es mit dem Gesetz nur auf Bewährung. Für den Beweis müssen nicht einmal die leidigen Diskussionen über »biologische Männer« in Frauen-Saunen bemüht werden. So findet sich im SBGG eine Sonderregelung für den »Spannungs- und Verteidigungsfall«: Wenn Krieg herrscht, wird über eine kürzliche Änderung des Geschlechteseintrag hinweggesehen. Ganz so, als ob Massen von cis Männern plötzlich dieses Gesetz ausnutzen würden, um sich dem Kriegsdienst zu verweigern; dabei ist dieses Recht im Grundgesetz verbrieft, der Einschub also völlig unnötig. Und die Entwürfe für ein neues Abstammungsrecht zeigen: auch wenn es um Elternschaft geht, soll die Fremdzuordnung des Geschlechts das eigene Empfinden übertrumpfen, auch ein trans Vater bleibt demnach für den Gesetzgeber Mutter. Ist das Selbstbestimmung?
Doch der Reihe nach. Am Freitag gilt es, einen Erfolg zu feiern. Geschlechtseintrag und Namen zu ändern, ist fortan für viele ein leichtes.
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